Hallo!
Wir haben im November 2010 eine geheime Wahl durchführen müssen, da die BR-Vors. von März 2010 schwer erkrankt ist. Zu dem Zeitpunkt der Wahl waren es 463 MA im Haus.
Durch Einstellungen sind wir nun über 500 MA gekommen. Laut § 38 BetrVG können 2 Freistellungen beantragt werden. Müssen wir jetzt bis zur nächsten Wahl im Jahr 2013 warten oder dürfen wir es jetzt benatragen. Wer kann mir hier eine Antwort geben.