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Freistellungen für Betriebsratsarbeit

K
Kaktus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben im November 2010 eine geheime Wahl durchführen müssen, da die BR-Vors. von März 2010 schwer erkrankt ist. Zu dem Zeitpunkt der Wahl waren es 463 MA im Haus. Durch Einstellungen sind wir nun über 500 MA gekommen. Laut § 38 BetrVG können 2 Freistellungen beantragt werden. Müssen wir jetzt bis zur nächsten Wahl im Jahr 2013 warten oder dürfen wir es jetzt benatragen. Wer kann mir hier eine Antwort geben.

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Community-Antworten (5)

L
Lernender

28.09.2011 um 11:33 Uhr

War das eine Neuwahl des Betriebsrats?

K
Kaktus

28.09.2011 um 12:27 Uhr

Ja, das war eine Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden.Miglieder sind alle bereits im März zur ersten Wahl gewählt wurden. innerhalb des Gremiums haben sich 4 Mitglieder zur Wahl des Vorsitzenden aufstellen lassen.

P
Petrus

28.09.2011 um 13:14 Uhr

Ihr müsst nicht bis zur nächsten Wahl warten. Und wieso beantragen? "Sind freizustellen" lässt keinen Ermessensspielraum.

K
Kaktus

28.09.2011 um 13:20 Uhr

Danke Petrus für Deine klare Antwort. Ich werde es heute bei der BR-Sitzung gleich mit anbringen. Einen schönen Tag noch.

G
gironimo

28.09.2011 um 16:33 Uhr

Das Verfahren ist im § 38 BetrVG ganz gut beschrieben.

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