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Bezahlte Betriebsratsarbeit während der Elternzeit

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eric-son
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe die Frage schon in der letzten Woche eingestellt, aber noch immer keine Antwort mit Verweis auf eine Rechtsgrundlage bekommen. Kann mir jemand weiterhelfen? Als Mitglied eines siebenköpfigen BR-Gremiums werde ich in Elternzeit gehen - und zwar voll, ohne Teilzeitantrag -, das Gremium hat keine Nachrücker mehr und die BR-Arbeit ruht, eine Neuwahl ist also nicht notwendig. Soviel habe ich schon herausgefunden. Wie sieht es jedoch aus, wenn ich zu Terminen des BR (z.B. Sitzungen, Betriebsversammlungen etc.) extra aus der Elternzeit zur Arbeitsstelle anreise. Das der AG die Fahrtkosten übernehmen muss, weiss ich zwischenzeitlich, dazu gibt es ein BAG Urteil aus dem Mai 2005. Wie sieht es jedoch mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgeltes für die Zeit der BR-Arbeit aus? Wer kann mir dazu eine Auskunft mit Angabe der Rechtsquelle geben?

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

19.08.2008 um 13:48 Uhr

@eric-son, was Betriebsversammlungen betrifft steht Dir Vergütung zu, siehe BAG vom 31.5.1989, Az. 7 AZR 574/88). Für die BR-Arbeit bin ich mir nicht sicher.

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uhu

19.08.2008 um 14:11 Uhr

@eric-son siehe § 37 Abs. 1 BetrVG; in der Elternzeit bist du nicht beruflich tätig und erhältst kein Arbeitsentgelt vom AG; der AG muß dich für die BR Arbeit auch nicht von der beruflichen Tätigkeit freistellen, denn du arbeitest ja nicht; in deinem Fall würdest du die BR Arbeit ehrenamtlich führen; Fahrtkosten für erforderliche Anreisen bekommst du wie bereits bekannt erstattet;

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Rapper22

19.08.2008 um 14:29 Uhr

Hallo eric-son,

auch wenn Du in der Elternzeit bist und an BR-Sitzungen oder Betriebsversammlungen teilnimmst, muß der AG diese Zeit bezahlen, nebst An- und Rückfahrt. Wenn Du an Sitzungen teilnimmst, machst Du das ja nicht für Dich selber sondern übst ein Ehrenamt für die Firma aus. Und dieses Ehrenamt hat der AG, zumindest die Zeit, in der Du in der Firma bist, zu vergüten. Man sollte das aber vorher mit dem AG absprechen bzw. mit der Personalabteilung, dass man zu den Sitzungen anwesend ist und die Zeit gutgeschrieben wird. Bei uns ist es so, wenn jemand z.B. im frei ist (Schichtsystem) und zur BR-Sitzung kommt, kriegt er die Stunden und den Anfahrtsweg bezahlt, auch Nachtschichtzuschläge werden gezahlt (müssen allerdings versteuert werden), wenn die Sitzung zwischen zwei Nachtschichten stattfindet.

Rapper22

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Mona-Lisa

19.08.2008 um 14:34 Uhr

@Rapper, tut mir leid, aber du schreibst Mist............. Lies dir nochmal den Beitrag von "uhu" durch, dann kommst du vielleicht dahinter! Elternzeit und Schichten usw. sind vollkommen zweierlei Dinge!

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uhu

19.08.2008 um 14:35 Uhr

@rapper22 hier geht es aber nicht um freie Tage sondern um ein RUHENDES Arbeitsverhältnis; die MA ist in ELTERNZEIT und bekommt eben KEIN Arbeitsentgelt vom AG in dieser Zeit;

U
uhu

19.08.2008 um 14:38 Uhr

@ML danke; macht aber nichts; manch einer versteht es so vielleicht doch noch;

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