Ich habe die Frage schon in der letzten Woche eingestellt, aber noch immer keine Antwort mit Verweis auf eine Rechtsgrundlage bekommen. Kann mir jemand weiterhelfen?
Als Mitglied eines siebenköpfigen BR-Gremiums werde ich in Elternzeit gehen - und zwar voll, ohne Teilzeitantrag -, das Gremium hat keine Nachrücker mehr und die BR-Arbeit ruht, eine Neuwahl ist also nicht notwendig. Soviel habe ich schon herausgefunden.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ich zu Terminen des BR (z.B. Sitzungen, Betriebsversammlungen etc.) extra aus der Elternzeit zur Arbeitsstelle anreise. Das der AG die Fahrtkosten übernehmen muss, weiss ich zwischenzeitlich, dazu gibt es ein BAG Urteil aus dem Mai 2005.
Wie sieht es jedoch mit der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgeltes für die Zeit der BR-Arbeit aus? Wer kann mir dazu eine Auskunft mit Angabe der Rechtsquelle geben?