Bin Betriebsrat und habe selber Stress mit einer Kollegin
Hallo,
ich brauche mal Hilfe/Rat etc. Ich bin im Mitgiled im 3-er Betriebsrat und habe selber Stress mit einer Kollegin. Wir sitzen beide am Empfang / Sekretariat. Haben eigentlich verschiedene Aufgabenbereiche. Da meine Kollegin aber nur TZ arbiete (sie 5 - 6 Stunden, ich 8 Stunden täglich) bleibt es nicht aus, dass ich auch mal Sachen machen muß, die eher in ihrem Bereich liegen, oder ich einfach mehr Infos mitbekommen. Dabei sind mir aber Dinge aufgefallen, die nicht korrekt laufen. Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, ist sie völlig ausgerastet. Ich würde mich in Sachen einmischen, die mich nichts angingen. Soweit so gut. Seit dem ist unser Verhältnis etwas angespannt.
Das zur Vorgeschicht, jetzt zum eigenltichen Problem. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört auch die Kontrolle und Bearbeitung unserers Zeiterfassungsystems. Letzte Woche musste ich feststellen, da sie ihre eigene Zeiterfassung nachträglich zu ihren Gunsten korrigiert. Normalerweise müsste Sie 6 Stunden täglich arbeiten, aus privaten Grunden (Alleinerziehnd) ist sie aber im Schnitt nur 5,5 Stunden im Betrieb. Jetzt sind Sommerferien und sie kann länger arbeiten. Bei mehr als 6 Stunden wird aber 3/4 Stunde Pause abgezogen. Sie hat die Pause nicht genommen und sich die Zeit jetzt zusätzlich erfasst. (Kommenzeit um 45 Minuten nach vorne verlegt).
Ich weiß echt nicht, wie ich mich verhalten soll. Wenn ich sie anspreche knallt es wieder...
Community-Antworten (21)
11.08.2008 um 18:52 Uhr
@morning, es ist nicht deine Aufgabe, die Kollegin darauf anzusprechen! Das ist einzig und allein Sache des AG's. Und wenn der nicht mitbekommt, dass er u. U. beschissen wird, ist das nochmal sein Problem! Halte dich da raus, behalte deine "Entdeckung" für dich.......... was würdest du sagen, wenn die ganze Geschichte umgekehrt wäre und deine Kollegin würde versuchen dich zu "massregeln"?
12.08.2008 um 09:51 Uhr
Hallo morning, diese Kollegin hat gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen. Nach § 80 BetrVG gehört es zu den Pflichten eines Betriebsrates Mitarbeiter auf festgestellte Missstände aufmerksam zu machen und sie auffordern diese zu beheben.
12.08.2008 um 10:15 Uhr
@pit47, wechselst du in's AG Lager? :o)
12.08.2008 um 10:25 Uhr
hallo morning, da haste nun 2 Antworten und beide gegesätzlichen Inhalts :-) Kannst Dir also aussuchen, welche Dir besser passt. Mir würde die erste Antwort besser zusagen, denn es ist nicht die Aufgabe des BR, die Drecksarbeit des Arbeitgebers zu machen. Klar - als Mitarbeiter/in xyz kannst Du das schon (obwohl ich das auch unkollegial fände), aber bei einem BR wird das anders gewertet, auch von der Belegschaft und Du kämst schnell in den Ruf, dass der BR nix taugt, weil der BR selbst die MA in die Pfanne haut und zu so jemandem kann man eigentlich kein Vertrauen haben. Es ist also sozusagen auch ein Betriebspolitikum. Und zum anderen würde es Euer ohnehin gespanntes Verhältnis noch mehr verschlechtern - Ausgang ungewiß. Natürlich könnte man auch den Kompromiß wählen und der Kollegin mit einem Augenzwinkern zu verstehen geben, dass man die kleine Korrektur bemerkt hat - aber das hängt wieder von Deiner Persönlichkeit ab, wie du das verstehst rüberzubringen und vor allem auch von der Empfindlichkeit der Kollegin . . .
12.08.2008 um 10:40 Uhr
@Mona-Lisa, wenn ich von dem AG verlange, dass er sich gesetzeskonform verhält, muss ich als BR auch von meinen Kollegen verlangen können, dass sie dieses auch machen. Es heißt ja nicht, dass ich die Kollegin beim AG anschwärzen möchte, sondern sie darauf hinweisen würde, dass sie sich falsch verhalten hat. Denn solch eine Manipulation kann in einer außerordentlichen Kündigung enden, wenn der AG dieses bemerkt. Mit dem Hinweis schütze ich also die Kollegin vor einen möglichen Arbeitsplatzverlust.
12.08.2008 um 11:50 Uhr
Hallo,
ich teile die Meinung von pit47. Der BR hat auch zum Wohle und im Interesse der Firma zu handeln und zu arbeiten. Und dazu gehört auch, dass Mißstände, egal was es ist, beim AG angemahnt und Hinweise dazu gegeben werden, wie diese zu beseitigen sind. Die Kollegin, die ihre Arbeitszeit für sich korregiert, macht sich des Betrugs schuldig. Betrug ist ein Straftatsbestand und wird im öffendlichen Intersse strafrechtlich verfolgt. Der AG kann hier also ohne wenn und aber Anzeige erstatten und die Kollegin fristlos kündigen. Und Betrug kann nicht im Interesse des BR liegen. Ihr solltet diese Sache ernst nehmen und erst einmal im Gremium besprechen. Ratsam wäre auch, die Kollegin dann zu einem klärenden Gespräch zu diesem Sachverhalt einzuladen. Der BR hat das Recht und die Möglichkeit, sich die Daten der Zeiterfassung von der Personalabteoílung geben zu lassen. Wenn der BR diesen Mißstand nicht rügt oder anzeigt, macht er sich mitschuldig und unterstützt diese Betrügereien dann auch noch stillschweigend. Das schadet doch dem BR mehr, als es ihm am Ende nützt. Wenn Mona-Lisa solche Auffassungen zu diesem Thema hat, sollte sie mal intensiv im BetrVG nachlesen, welche Rechte und Pflichten der BR hat.
Gruß
Rapper22
12.08.2008 um 12:39 Uhr
@Rapper22:
Missstände anzeigen ist ok, nicht aber denunzieren. Deswegen würde ich auf keinen Fall dem AG stecken, dass XYZ ihn besch...sst, sondern XYZ direkt auf den Verstoß ansprechen und mögliche Konsequenzen nennen. Den Rest muss XYZ mit sich selbst ausmachen. Der BR ist keine Strafverfolgungsbehörde!
Im Übrigen braucht Mona-Lisa ganz bestimmt keine Nachhilfe zum BetrVG. Das kann, glaube ich, jede/r unterschreiben, der/die sich regelmäßig hier rumtreibt.
Gruß khel
12.08.2008 um 12:44 Uhr
Hallo,
ich denke auch, dass die Kollegin angesprochen werden muß. Da Ihr aber drei Personen im Betriebsrat seid, würde ich empfehlen, dass Gespräch von einem der anderen Mitglieder führen zu lassen.
12.08.2008 um 12:46 Uhr
@Rapper, ich finde es schade, dass du dich so ohne Vorbehalt zum Werkzeug des AG's machen lassen würdest........
12.08.2008 um 13:57 Uhr
Hallo, § 2 (1) BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten......zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. wenn man diesen Satz liest muss man @Rapper22 doch recht geben. Warum @ Mona-Lisa schreibt er würde sich zum Werkzeug des Arbeitgebers machen lassen kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich nach dem Gesetz immer Recht bekommen möchte (was ja legitim ist) muss ich das auch jedem anderen zugestehen.
12.08.2008 um 14:13 Uhr
Mona-Lisa,
vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meine ja auch nicht, dass der BR dem AG diese Arbeitszeitverletzung brühwarm aufs Brot schmieren soll. Nur, dass er dies auch nicht dulden und deshalb mit der Kollegin ein entsprechendes Gespräch führen sollte. Entsprechend, mit Hinweis auf alle möglichen Konsequenzen, die der AG hätte. Das hat mit Werkzeug des AG´s bei Leibe nichts zu tun. Im übrigen hat unser BR ein gutes Verhältnis zum AG, woraus auch die unzähligen BV´s resultieren, die zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen in unseren Betrieben abgeschlossen wurden. Doch tut der BR nicht in der Sache, obwohl er davon wußte (zumindest jetzt erst einmal ein BRM), macht er sich unglaubwürdig und mitstrafbar. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem AG würde garantiert auch einen Knacks bekommen. Und das "Nichtstun" hätte dann auch eventuell für einen BR Konsequenzen, wenn der AG dann eine etwas härtere Gangart gehen würde. Es kann einfach nicht im Interesse des BR liegen, wenn sowas dem BR bekannt wird. Ich kann dann nicht nur sagen, der AG hat selbst Schuld, wenn er sich Besch ... ssen läßt. Das wäre genauso, als wenn ein BR bei bekanntwerden von Diebstählen im Betrieb nur die Augen zu macht und sich sagt, wenn der AG nichts macht, seine Schuld. Oder bei Arbeitsschutzverletzungen gleichgültug daneben steht, ist ja Sache des AG, was kümmerts uns. Das kanns ja wohl nicht sein.
Rapper22
12.08.2008 um 14:34 Uhr
Hallo Rapper, ist ja fein, wen Ihr so schön vertauensvoll mit dem AG zusammenarbeitet! Aber schau Dir doch mal die meisten Beiträge hier im Forum an - das ist wohl eher die Ausnahme.! Also kannst Du aus Deiner guten Erfahrung nicht unbedingt was allgemeingültiges für alle ableiten. In der Regel ist es doch eher so, dass die AG versuchen, ihren Kopf entgegen allen Gesetzen und auch dem BetrVG durchzusetzen und nur dann, wenn es ihnen in den Kram passt, dann wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit beschworen. Und es erinnert mich immer an eine Schnecke (kriechen musste, nicht meckern, wie ne Ziege), wenn selbst Arbeitnehmer unter dem Deckmantel der vertrauensvollen Zusammenarbeit sich gegenseitig in die Pfanne hauen. Und dann stell Dir mal vor - auch wenn nach oben gemachtem Vorschlag ein anderes BRM mit der Kollegin spricht - woher weiß denn das andere BRM dieses? Also ist unser/e liebe/r morning wieder der Denunziant. Dann schon lieber selbst den Stier bei den Hörnern packen und selbst mit der Kollegin reden - unter dem Aspekt, dass ja auch jemand anderes Wind davon bekommen könnte und es ihren Arbeitsplatz gefährdet. Damit könnte ich schon noch leben. die vertrauensvolle Zusammenarbeit - die bemühe ich zur Argumentation inzwischen auch nur noch, wenn sie nützlich ist. Ansonsten steht schon ganz richtig im Kommentar, dass man bei diesem Passus auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen ist. Wenn Eurer so kooperativ ist - alle Achtung! :-)
12.08.2008 um 14:47 Uhr
@wölfchen, danke für deinen Beitrag, du bringst es auf den Punkt..... ich hatte schon sämtliche Kanonen auf "Rapper" gerichtet.....
@rapper, wenn schon, dann - mit der entsprechenden Vorsicht - und unter 4 Augen ein Gespräch mit der Kollegin, wobei ich mir nicht sicher bin, ob sie "morning" dann nicht an den Kopf wirft, was sie das angehen würde......
12.08.2008 um 15:04 Uhr
moin,
natürlich knallt das zwischen den beiden... es wird auch weiterhin knallen wenn da keine aussprache passiert... was den AG anbelangt würde ich mich als BR genauso positionieren wie wölfchen und mona. bei uns würde die kollegin garantiert gekündigt! und der täter des ArbZ-betruges wird zum Opfer des BR...
ich würde ein gespräch suchen. sobald sie anfängt emotional zu werden würde ich ganz ruhig vorschlagen hier einen mediator/vermittler hinzuzuziehen mit hinweis, daß sie zwar von dir nichts zu befürchten hat, du aber auch in hinblick als BR und auf ihr kind die gefahr des arbeitsplatzverlustes siehst, und zwar als fristlose kündigung...
12.08.2008 um 15:24 Uhr
Ja wölfchen,
des Einen freud, des Anderen leid. So isses nun mal bei uns. Und das ist auch gut so. Stell dir mal vor, ich als BRV weiss von einem Koll., dass dieser jeden Tag mit ner "Fahne" zur Arbeit kommt, weil ich mit ihm öffters rede und das merke, und der arbeitet dann noch. Und ich sage nichts, weder meinen Koll. vom BR, noch seinem Vorgesetzten oder den Kollegen von ihm selber(wobei in solchen Fällen die am ehesten was merken). Jetzt baut der im Betrieb einen schweren Unfall, teure Maschienen gehen flöten, Menschen werden verletzt etc.. Ein Schaden von zig Tausenden. Und bei der Befragung durch seine Vorgesetzten oder durch Andere kommt heraus, dass ich davon wußte. Dann könnte ich gleich meine Sachen packen. Gut, ist jetzt ein bischen weit hergeholt als Beispiel. Aber so ähnlich könnte es vielleicht Ablaufen. Dann habe ich als BRV, hat der BR selber versagt. Und als BR den AG zu informieren, in dem Beispiel, hat nicht mit denunzieren oder so zu tun. Und genauso sehe ich das in dem Fall mit der Arbeitszeiterschleichung (Betrug) dieser Kollegin.
Moma-Lisa,
das hat doch mit "nichts angehen" nichts zu tun oder mit verpetzen oder denunzieren. Hier gehts doch um die Sache und um ein gewisses Rechsempfindent. Ich kann doch als BR, wenn ich davon weiss, nicht tatenlos zusehen, wie jemand sich Leistungen erschleicht, die er nicht gebracht hatte. Die "gute" Kollegin schreibt sich selbst Arbeitszeit gut, für das sie dann Geld bekommt. Geld, was andere in diesem Betrieb sicherlich durch "kriechen, und nicht meckern wie ne Ziege" mit erarbeitet haben. Lest doch mal den § 80 Abs. 1 (1) durch. Der BR darf nicht nur über Sachen wachen, die zu Gunsten der ArbN bestehen, sondern muss darauf achten, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Und Betrug ist, glaube ich, auch irgendwo gesetzlich geregelt oder?
Rapper22
12.08.2008 um 16:37 Uhr
siehste Rapper, genau da liegt der Hase im Pfeffer: der BR hat darüber zu wachen, dass die ZU GUNSTEN der AN existierenden Gesetze eingehalten werden . . . Und darüber wache ich gern und aufmerksam :-) Und wenn ich den Beitrag von morning recht verstanden habe, hat die Kollegin sich nichts erschlichen, sondern nur die Pause nicht genommen und dafür die Zeit korrigiert. Nicht korrekt, aber auch nichts mit erschleichen. . . .
12.08.2008 um 16:54 Uhr
Und gerade bei dem korregieren erschleicht sie sich Arbeitszeit, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pause einzuhalten. Und jeder AG, auch unserer, zieht diese Pausenzeit automatisch von der Arbeitszeit ab. Und die, die eine Korrektur vornehmen könnten, werden sich hüten, dies zu tun. Ob die Pause gemacht wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und Rechtskonträr zu wachen als BR, ist noch lange kein aufmerksames Wachen.
So, und für die Sturköpfe jetzt, Ende und Aus.
Rapper22
12.08.2008 um 17:05 Uhr
@all aufgrund von unerheblich würde ich wölfchen, mona, packer recht geben. Das läuft unter Peanuts.
Aber ab welcher Schadenshöhe soll man sich denn nun zum AG-Lakaien machen? Z.B. wenn der Schaden die Betriebsexistenz bedroht? Oder schon wenn meine Kollegen ihre Gratifikation (Prämie) nicht gezahlt bekommen, weil das Geschäftsergebnis verhagelt ist? Ich denke da z.b. an Veruntreuung.
Wenn kein Kollege zu Schaden kommt ist als BR angesagt: ZUGUNSTEN der AN
12.08.2008 um 18:00 Uhr
Andi66,
das mit dem AG-Lakaien kannst Du dir verkneifen. Ich bin seit 16 Jahren im BR, seit 8 Jahren BRV und bin nie von irgend jemanden der Lakai gewesen. Aber Anscheinend hast Du díe Sache auch nicht begriffen. Es geht hier weder um einen betriebsbedrohenden Schaden oder irgendwelche Schadenshöhe. Es geht hier nur um die Sache selber. Nach deiner Auffassung also, BR Augen zu und das war´s. Alles was den Kollegen nützt, soll der BR vom AG fordern und auf Einhaltung achten. Und alles, was den Kollegen schaden könnte, ist Peanuts, soll der BR einfach wegschauen, auch wenn es gegen bestehende Gesetze verstößt. Na dann Mahlzeit für diesen BR.
Rapper22
12.08.2008 um 18:33 Uhr
@Rapper22 Sorry, wenn du dich mit dem ''Lakaien'' angesprochen gefühlt hast. Ich wollte damit nur sagen, dass ich in bestimmten Situationen sogar den Arbeitgeber direkt ansprechen würde. Soll heißen, wenn Kollegen massiv beeinträchtigt werden, durch kriminelle Handlungen.
Für deine Situation halte ich ein AG Gespräch für unnötig. Aber der Kollegin ins Gewissen reden kann nicht schaden.
Gruß Andi
12.08.2008 um 18:34 Uhr
@Rapper, auch wenn ich in deinen Augen ein Sturkopf bin - mal abgesehen davon, dass ich das manchmal recht gerne bin.........
Bei allen Argumenten, die du hier anführst scheinst du den Hinweis von khel nicht so ganz ernst zu nehmen: Der BR ist keine Strafverfolgungsbehörde!
und Sokrates würde sagen: "Hast du deine Meinung schon durch drei Siebe gegossen? Jenes der Wahrheit, jenes der Güte und jenes der Notwendigkeit?"
Achso..... Sokrates kannte dich ja gar nicht......... ;-))
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