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BV Pausenzeiten Stress mit AG

D
Delmar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe.

Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind.

In der BV Steht bei: PRÄAMBEL

Die Betriebsvereinbarung dient der Regelung der Arbeits- und Pausenzeiten sowie der Regelung zur Gewährung von Verteilzeiten gemäß § 4 Ergänzung zum Manteltarifvertrag „Anpassung der Arbeitszeit und deren Gestaltung in der Textilen Automobilindustrie“ in Form von definierten Kurzpausen.

Der AG ist aber jetzt der Meinung da im TV Steht (Für persönliche Verteilzeiten und Erholung sind in produktiven Bereich dieser Schichtsysteme gemäß § 2 angemessene Zeiten zu berücksichtigten und auszuweisen. Der Zuschlag für persönliche Verteilzeiten beträgt 5 %.) das die Staplerfahrer kein Anspruch auf die in der BV vereinbarten Pausenzeiten haben weil im TV Steht: in produktiven Bereich

Ist der AG damit im Recht?

Ich verstehe aber unter in produktiven Bereich: Das alle die im produktiven Bereich arbeiten Anspruch auf die Pausen haben. Da ohne Staplerfahrer bei uns die Produktion in 15 Minuten Stehen würde.(Staplerfahrer haben alle Arbeitsverträge in den Sie als Produktionsarbeiter eingestellt sind)

AG ist aber der Meinung: Staplerfahrer Produzieren nichts und somit kein Anspruch da im TV (in produktiven Bereich) Steht.

Wer ist im recht oder interpretieren wir etwas falsch?

Würde mich auch freuen, wenn Ihr mir sagen könntet, ob alle in der Firma Anspruch auf Verweilzeit haben also auch angestellte im Büro.

TV Hänge ich mal mit an.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende Delmar

Ergänzungstarifvertrag zur Anpassung der Arbeitszeit und deren Gestaltung in der textilen Autozulieferindustrie Zwischen dem Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V., Chemnitz, und der Industriegewerkschaft Metall, Vorstand, Frankfurt am Main wird folgender Ergänzungstarifvertrag für die Betriebe der textilen Automobilzulieferindustrie zum Tarifvertrag über Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung vom 23.06.1998 abgeschlossen: Präambel Die Regelungen dieses Ergänzungstarifvertrages soll es Betrieben der textilen Automobilzulieferindustrie ermöglichen, ihre auftragsbezogenen Schwankungen (JIT/JIS) und Anforderungen so zu handhaben, dass die dafür erforderlichen Betriebsnutzungszeiten tarifkonform durchführbar sind und unternehmerische Risiken durch Annahmeverzug vermieden werden. Andererseits werden den Beschäftigten ausreichende zusammenhängende Erholungszeiten bspw. durch zusätzliche Freischichten eingeräumt, wie sie u.a. im Kundenbetrieb für die Schichtplanung vorgenommen werden. Damit kann diese Vereinbarung durch Regelungen zur Arbeitszeit und deren Gestaltung, langfristig der hohen Flexibilität unter Berücksichtigung der zeitlichen und kapazitiven Anforderungen der Kunden (Automobilproduzenten/OEMs) Rechnung tragen. Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass die zeitliche Lage und kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit mit weiteren Belastungen verbunden sind, die auf besondere Weise ausgeglichen werden müssen. § 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten in Betrieben und Nebenbetrieben des o.g. Verbandes, die als direkte Zulieferer in unmittelbar eingetakteten Arbeitszusammenhängen der Automobilindustrie stehen und zur so genannten textilen Automobilzulieferindustrie gehören. § 2 Arbeitszeit Die vom Kunden vorgegebenen Fertigungszeiten durch eine Just in Sequence (JIS) oder Just in Time (JIT) Fertigung erfordern angepasste Arbeitszeiten, die zwischen den Betriebsparteien entsprechend der Arbeitszeitregelungen des Kundenbetriebes festgelegt werden. Dabei sind folgende Eckpunkte maßgeblich für die schriftliche Vereinbarung der Betriebsparteien (Betriebsvereinbarungen):

  1. Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren Arbeitszeitmodelle (Schichtbetrieb) auf Basis der in den Kundenbetrieben (JIS oder JIT) geregelten Arbeitszeitmodelle und daraus notwendiger Lieferzyklen des Kunden. Insbesondere können Freischichten in die Schichtplanung eingearbeitet werden. 2
  2. Der sachliche und persönliche Geltungsbereich der Regelung ist klar abzugrenzen. Wechselndes Personal im Geltungsbereich unterliegt den tariflichen und betrieblichen Reglungen unmittelbar und zwingend.
  3. Je nach Anforderung des Kunden arbeiten die Mitarbeiter im Rahmen der tarifvertraglichen Möglichkeiten der ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder der Freischichtenregelung grundsätzlich an 3 bis zu 6 Tagen pro Woche. Die Arbeitnehmer sind Vollzeitzeitbeschäftigte.
  4. In einer Betriebsvereinbarung können nach den betrieblichen Erfordernissen jederzeit weitere Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung geregelt werden. Dazu zählen: a) kollektive Verteilzeiten und Erholzeiten b) Pausenzeiten c) Zusatzschichten d) Schichtabsagen e) Schichtverlängerungen / Schichtverkürzungen.
  5. Die Arbeitszeit kann vorübergehend kundenbedingt (verteilt auf die einzelnen Wochentage) an bis zu sechs Tagen, höchstens 8 Stunden je Tag, dabei ist der
  6. Tag mit 8 Stunden innerhalb von 4 Wochen mit Freizeit auszugleichen; oder täglich um 2 Stunden - bis zur Höchstdauer von 46 Stunden wöchentlich - erweitert werden. Bei reduziertem Auftragseingang kann die Arbeitszeit bis auf 0 Stunden täglich gekürzt werden. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind zu wahren.
  7. Erforderliche Abweichungen von den mit dem Betriebsrat vereinbarten Pausenzeiten, dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende sind neu zu vereinbaren.
  8. Die jeweiligen Arbeitszeitregelungen wirken sich nicht auf das tarifliche Monatsentgelt aus. § 3 Mehrarbeit Mehrarbeit liegt vor, wenn und soweit die für die Arbeitnehmer maßgebliche betrieblich vereinbarte Arbeitszeit (Schichtsystem) gemäß § 2 Ziff. 1 überschritten wird. Diese Zeit ist innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten auszugleichen. Zuschlagspflichtig gemäß Manteltarifvertrag wird die Zeit erst über einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche. Es gelten die Regelungen des MTV §§ 4 und 5. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind zu wahren. § 4 Persönliche Verteilzeiten und Erholzeiten Für persönliche Verteilzeiten und Erholung sind in produktiven Bereich dieser Schichtsysteme gemäß § 2 angemessene Zeiten zu berücksichtigten und auszuweisen. Der Zuschlag für persönliche Verteilzeiten beträgt 5 %. Sofern in den Betrieben nicht ein anderer Erholungszeitzuschlag nachgewiesen bzw. vereinbart ist, kommen die Regelungen des §12 Ziff. 4c Manteltarifvertrag für Akkordlohn analog zur Geltung. Die Zuschläge aus den Erholzeiten werden nicht kumulativ gewährt. Bestehende günstigere Vereinbarungen sind davon unberührt. 3 § 5 Ankündigungsfristen
  9. Individuelle Ankündigung Die Arbeitszeit ist grundsätzlich 5 Arbeitstage im Voraus durch die Geschäftsleitung den betroffenen Arbeitnehmern mitzuteilen. Persönliche Härten im Hinblick auf kurzfristige Maßnahmen der Arbeitszeitflexibilisierung sollen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
  10. Kollektive Ankündigung Bei einem Wechsel des Arbeitszeitmodells und Anordnung von Maßnahmen der Arbeitszeitflexibilisierung sind folgende Fristen einzuhalten: Information des Betriebsrates über einen Wechsel des Arbeitszeitmodells: zwei Monate Maßnahmen der Arbeitszeitflexibilisierung aufgrund kundenbezogener Veränderungen; Änderungen des Programms; bei kurzfristigeren Änderungswünschen des Kunden: Grundsätzlich 2 Wochen unverzüglich nach dessen Information Zusätzliche kollektive Samstags-Spätschichten bei den jeweiligen OEM: (für Absage einer Samstags-Spätschicht: keine Frist)
  11. Monat oder 4 KW § 6 Pausen Die Pausenregelung bei Schichtverkürzungen und Nachtschicht oder erweiterten Schichtmodellen (3-Schicht) richtet sich nach den gesetzlichen und weiteren tariflichen Bestimmungen. Die Lage der möglichen individuellen Frühstückspause ist abhängig vom jeweiligen Arbeitszeitmodell und von den Erfordernissen der Schichtplanung. Sie kann durch Vereinbarung mit dem Betriebsrat angepasst werden. § 7 Schlussbestimmungen Im Übrigen bleiben die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitbestimmungen unberührt. Entgegenstehende tarifliche Regelungen werden angepasst. Bestehende tarifvertragliche Regelungen für einzelne Betriebe der Automobilzulieferindustrie bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit unberührt. Aus Anlass der Einführung dieses Tarifvertrages dürfen in den Betrieben bestehende günstigerer Regelungen nicht verschlechtert werden. 4 § 8 Inkrafttreten und Laufdauer Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 2011 in Kraft und kann beiderseitig mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende, erstmalig zum 31.12.2012, gekündigt werden. Chemnitz, den 18.05.2011 Verband der Nord-Ostdeutschen IG Metall Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Vorstand Frankfurt am Main
3.755018

Community-Antworten (18)

G
gironimo

05.06.2015 um 21:48 Uhr

Da es sich um eine Auslegung des Tarifvertrages handelt, solltet Ihr Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen, die diesen Tarif abgeschlossen hat.

Ich bin allerdings der Meinung, dass auch die Staplerfahrer gemeint sind, da es im Tarif heißt "in produktiven Bereich" und nicht ausdrücklich "produzierende Arbeitnehmer".

S
Snooker

05.06.2015 um 23:01 Uhr

Und wenn Die Staplerfahrer als Hausmeister arbeiten würden.....fakt ist was im Arbeitsvertrag steht.

G
ganther

05.06.2015 um 23:49 Uhr

Snooker daneben....

S
Snooker

06.06.2015 um 00:00 Uhr

Ist ja nur meine bescheidene Meinung. Mein Beispiel ist aber nichts anderes als wie es jetzt schon in dem Betrieb praktiziert wird, nur heisst es da Produktionsmitarbeiter, obwohl er Staplerfahrer ist

M
Melissa

07.06.2015 um 11:29 Uhr

So wie § 4 (persönliche Verteilzeiten und Erholzeiten) hier formuliert ist, dürfte es erst einmal für alle hieran handwerklich beteiligten gelten. Also auch für Staplerfahrer, Kommissionierer, Lagerarbeiter und alle sonstigen, die durchgehend an dem erzeugen eines Produkts (ununterbrochene Kette) beteiligt sind.

Der § 2 Arbeitszeit, hier Punkt 2 (der sachliche und persönliche Geltungsbereich der Regelung ist klar abzugrenzen) eröffnet hier aber die Möglichkeit - die der AG hier wohl anwenden möchte -, dieses näher aufbröseln zu dürfen, um hier für einzelne Bereiche auch unterschiedliche Regelungen treffen zu können.
Bei den hier zu beliefernden ist das in der Regel auch der Fall.

So werden Bandmitarbeiter in der Regel auch anders zu beurteilen sein (Akkordarbeit), als Staplerfahrer die ja schon aus rein arbeitsschutzrechtlichen Gründen keinem Akkord unterworfen sein dürfen.

Da hier ja eine BV zwingend ist, kann, sofern hier keine Einigung zu erreichen ist, dieses letztlich nur durch die Einigungsstelle entschieden werden.

S
Snooker

07.06.2015 um 11:45 Uhr

Grundsätzlich teile ich hier Melissas Ansatz. Möchte jedoch anmerken das die Aussage mit dem arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht in der Praxis umsetzbar ist. Beispleil Getränkeherstellung PET. CA. alle 5 Min sind 6 Düsseldorfer Palette mit JE 240 Flaschen fertig produziert und mit Stretchfolie gewickelt. Der Staplerfahrer muss also gas geben das er die Ware auf den entsprechenden Lagerplatz bring und rechtzeitig zurück kommt. Schaffte er es nicht, staut sich das Band worauf die Paletten zum abfahren ankommen und der Akkord ist im Eimer. Und wer einmal mit 6 Palletten Getränke gewickelt in Stretchfolie in engen Lagerhallen fährt weiss was für ein Eiertanz das sein kann.

S
Sagenhaft

07.06.2015 um 12:05 Uhr

Wow die Gewerkschaft hat durch Melissa ihren Senf abgegeben.

Ist das jetzt nicht auch als Schwarzarbeit anzusehen?

Nochmal Wow! Wer Snookers Beiträge inhaliert, braucht jetzt echt keinen Fernseher mehr.

M
Melissa

07.06.2015 um 12:17 Uhr

Hier scheint jemand wohl ein Problem mit einer GW zu haben. Du kannst ja einmal beim Zoll nachfragen.

Snooker, ich hoffe jetzt für dich inständig, dass Du damit nicht begründen willst, dass es Akkordarbeit für Bandarbeiter nur dann geben kann oder eben nicht, wenn die dieses erzeugte Produkt Abfahrenden auch einem Akkord unterliegen.

Wenn ich mir das Verhalten so einiger Brummifahrer auf der BAB so anschaue, könntest Du allerdings recht haben.

S
Snooker

07.06.2015 um 12:30 Uhr

Snooker, ich hoffe jetzt für dich inständig, dass Du damit nicht begründen willst, dass es Akkordarbeit für Bandarbeiter nur dann geben kann oder eben nicht, wenn die dieses erzeugte Produkt Abfahrenden auch einem Akkord unterliegen.

Wenn Du das so liest, ist es deine Sache. Ich hatte extra geschrieben: Möchte jedoch anmerken das die Aussage mit dem arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht in der Praxis umsetzbar ist.

Mit den Brummifahrern mags du recht haben, aber ich würde heutzutage dafüt plädieren, das jeder der PKW Führerschein macht mal einen kompletten Tag mit auf einem LKW Haarsträuben wie manche im PKW fahren und Brummifahrer in gefährlichen Situationen drängen. Die haben gar keine Ahnung was sie auslösen wenn sie kurz vor einem LKW wieder einscheren, der Tempomat und Abstandsregeler eingeschaltet haben. Komm mir also nicht mit so einem Scheiss. OK

M
Melissa

07.06.2015 um 12:56 Uhr

„Möchte jedoch anmerken das die Aussage mit dem arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht in der Praxis umsetzbar ist.“

Bei allem Respekt, aber das ist blanker Humbug!

Hier gibt es einen Haufen von Möglichkeiten. Von, angefangen mit einer Begrenzung der Geschwindigkeit der Stapler, Gestaltung der Arbeitsbereiche, Einstellung weiterer Staplerfahrer, bis hin zur Veränderung und somit Anpassung an geltende dem Arbeitsschutz gerecht werdende Produktionsabläufe, ist hier alles denkbar.

S
Snooker

07.06.2015 um 13:03 Uhr

Sorry, meinnst Du du hast da mehr Plan von wie ich, der das 10 Jahre lang gemacht hast. Ich bin zwar in der ngg und GUV, aber genau solche Aussagen aber das ist blanker Humbug!; lassen mich immer dazu hinreissen zu sagen, das manch ein Gewerkschafter schon längst die Basis und die gelebte Praxis verloren haben. Und das ist fakt.

Und soche Aussagen sagen mir das Du in Deinem leben weder im Berufsleben lkw oder Stapler gefahren bist. Das Gesetz und Vorschriften sind das eine, gelebte Praxis das andere.

M
Melissa

07.06.2015 um 13:34 Uhr

Was hier letztlich Fakt ist, wirst Du kaum beurteilen können.

Fakt ist auch, dass ich genau in diesem Bereich tätig bin und die Ansicht und Meinungen von Hunderten deiner Kollegen kenne; und nicht wenige haben hier eine, nicht nur etwas von deiner abweichenden.

Und da ich hier nicht nur die Probleme eines LKW Fahrers kenne, kannst Du mir bestimmt nicht absprechen, dass hier keine Beziehung zur Basis mehr besteht und mir diese somit verloren gegangen ist. Um hier auch die Objektivität nicht zu verlieren, ist es manchmal sogar besser, nicht direkt betroffener zu sein.

Dass dieses nicht so verkehrt sein kann, sieht man ja auch an deiner in der vorherigen Antwort gemachten Äußerung zu den Pkws.

Was die in diesem Absatz gemachte Äußerung betrifft, würde ich das nicht nur auf Pkws begrenzen. Das gilt in gleicher Weise auch für deine lieben Kollegen. Die, nachdem sie durch Windschattenfahren ordentlich Sprit eingespart haben, dieses auch dem dann Überholten zuteilwerden lassen wollen, indem sie vor seiner Nase herumgeistern und ev. zum Abbremsen zwingen. Was dieser dann aber nicht einsehen will, schließlich gelten einzuhaltende Regeln ja nur für die, die diese nicht einhalten und nicht für die, die hierdurch zu etwas gezwungen werden. Auch Abstandsregelungen sind dann natürlich außer Kraft und gelten nur für den vorausfahrenden mich gerade überholenden.

Auch wenn es nicht immer ganz leicht erscheinen mag, so sollte man auch hier keine zwei Klassengesellschaft aufbauen. Und ob ich hier jetzt eine technische Einrichtung habe, die mir die Arbeit etwas erleichtert und durch ein Fehlverhalten anderer jetzt nicht genutzt werden kann, mag zwar ärgerlich sein, sollte aber nicht dazu führen, alle die zu verdammen, die dieses ev. durch unbedachtes Verhalten einschränken.

S
Snooker

07.06.2015 um 14:06 Uhr

Das es auch schwarze Schafe unter den LKW Fahren gibt streite ich ja nicht ab, aber deine Wenigkeit hat damit angefangen . Zumal dieses Thema Brummifahrer hier zu dem gefragte nichts zur sache tut. Also muss ich davon ausgehen das dies gerade ein Angriff auf meine Person war da ich Brummifahrer bin. Und die Vrgangeheit hier im Forum sollte lehren, wer gegen mich persönlich wird muss damit rechnen das auch was zurück kommt.

Aber um mal beim Thema Staplerfahrer zu bleiben. Du fährtst mit einem 4 Zinken Hubmaststapler eine Anlage ab. Die Zinken haben eine länge von 1, 80m. Du musst jeweils vom Band knapp alle 5 min mit einem Hub die 6 DD Paletten aufnehmen und in einer Bestimmten Reihen auf andere DD Paletten stapeln. Beim Abnehmen der Paletten fährst Du nur einmal um 2 cm schräg und nicht wie vorgeschrieben gerade rein Auf einer Gabellänge von 1,80m kannst Du dir ausrechnen was dies an der Gabelspitze aus macht. Du merkst es nich gleich und hebst an. Schon hast Du alle 6 Paletten daneben lieben und es ist Essig mit dem Akkord der Anlagenfahrer. wenn das an 3 Anlagen passiert die von den selben Anlagenfahrern betrieben wir, macht sich das bemerkbar wenn jeweils 6 Paletten zwischen den Bändern raus gesucht werden müssen zum Entsorgen

Soviel zu deinem, ein Staplerfahrer hat mit dem Akkord nix zu tun.

Andere Variante. Unterwegs zum einstapeln fährt der Staplerfahrer ungeschickt um die Ecke, oder aber es kommt ein andere Staplerfahrer entgegen. Schwupps, die Paletten liegen da. Frl Melissa steigt dann aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen aus und räumt alles umgefallene erst weg, egal ob in derzeit das Band voll läuft oder nicht und die Anlagenfahrer auch wieder den Akkord nicht schaffen. Das gelebte ist, die Sachen werden notdürftig mit der Gabel beiseite geschoben und es wird soweit nötig erst mal drum rum gefahren, obwohl es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht erlabt ist. Deine gemachten Aussagen bstätigen nur das Du entweder vom Ganzen keine Ahnung hast, die Basis zum tatsächlich gelebten verloren hast, oder eben nur Diens nach Vorschrift kennst. (Schreibtischhengst wollte ich nicht gerade sagen)

Als gewerkschafterin kannst Du wohl sagen, dann muss der AG halt eine Person mehr Einstellen die da aushilft an den Anlagen. Nur wird der AG rechnen. 1 Leihstapler ppro Monat, eine Arbeitskraft Pro Monat. Das macht die Summe xy. Also kosstet das Brunnenmineralwasser im Discounter pro Flasche nicht mehr 19 € sonder 26€ Nun kommst Du

M
Melissa

07.06.2015 um 14:47 Uhr

Was ein Unfall ist und wie er sich definiert, muss ich dir doch jetzt bestimmt nicht erklären oder?

Hiervon jetzt aber die Möglichkeit der Umsetzung von Akkordarbeiten abhängig zu machen, oder gar Vorgaben zur Umsetzung eines Gesundheitsschutzes als fast Unmöglich erscheinen zu lassen, ist jetzt aber wirklich mehr als Hanebüchen und fern jeglicher Realität.

Und wenn ein AG diverse Vorgaben nur durch zusätzliche Einstellungen erfüllen kann, ist das eine Bringpflicht und steht nicht in Abhängigkeit irgendwelcher dubiosen wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten.

S
Snooker

07.06.2015 um 15:08 Uhr

Sorry nu muss ich doch sagen. Schreibtischhengst. Lebe das mal 10 Jahre in der Praxis, aber in der des 21 Jahunderts. Eine sache wo man selbst bei den Getränkesixpaks so rechnet das wenn man sie um 5 cm kürzt, im Jahr 60.000 Euro einspart oder das PET Flaschen 1,5 Liter mittlerweile nur noch um die 27 g wiegen. Alles was gemacht wird sind nur noch Euros. Ein AG ist kein Sozialamt. Und klappt gesgtes nicht hast Du umgehend ne Unternehmensberatung im Haus. Das Melissa ist die Praxis und nix anderes. Ich glaub Du bist bei em Thema wirklich total von der Rolle. Und die aufgezeigten Haverien werden nicht als Unfälle gewerten sondern als unzulänglichkeiten des Staplerfahrers. Das hat da jeder Staplerfahrer schon mal mitmachen dürfen. Passiert dir das dann gleich in kürzester Zeit mehrmals gibts ne Abmahnung. Das ist realität und nicht dein Wünsch Dir was.

M
Melissa

08.06.2015 um 13:17 Uhr

Jau! Ich schließe mich jetzt -wenn auch schweren Herzens - @Sagenhafts Meinung an und Stelle hier meine Fernseher ab sofort zum Verkauf.

R
rolfo

08.06.2015 um 13:27 Uhr

Privatkrieg Melissa ./. Snooker ? Kinderkacke, geht in den Sandkasten und spielt da weiter

S
Snooker

08.06.2015 um 18:47 Uhr

Da ich diese Dame nicht kenne und nicht kennen lernen möchte kann ich auch kein Privatkrieg mit ihr haben. Diesen würde ich dan auch privat ausfechten. Mir geht es hier nur einfach gegen solche Säcke, egal ob männlich oder weiblich die meinen der liebe Herrgott zu sein. Ich habe fertig.

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