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Pausen oder stress

L
lofty
Nov 2016 bearbeitet

Pausen sind meine Recht?? oder. nach §ArbZG muss ich meine pause laut vorarbeiter an der maschine machen dass bedeutet immer im auge so ich angreifen soll manchmal habe ich gar keine pause und unter der folgener pargraph ich muss ins keller raum pause machen ist mir recht oder ( § 6 Abs .3. ArbstättV) was geht vor Gesundheit oder kundigung???

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Community-Antworten (7)

S
Skyline

11.10.2012 um 23:08 Uhr

Glaube keiner versteht dich hier so richtig.

Versuch es doch Bitte noch einmaL anders

L
lofty

11.10.2012 um 23:32 Uhr

Sorry bisschen mude ok nochmal meine Vorarbeiter meint ich muss meine pause an meinen arbeits platze bringen nicht in der vorgesehend raum ist das so??

R
rechtbekommen

11.10.2012 um 23:45 Uhr

Die Pausen lt. ArbZG sind unbezahlte Freizeit. Der AG darf hier nicht bestimmen wie und wo diese zu verbringen sind. So wie es bei euch laeuft, sind es keine Pausen. Also mit Bussgekd bedrohter Verstoss gegen das ArbZG. Man kann und sollte ggf falls es sich nicht sofort aendert die zustaendigen Behoerden einschalten, das Gerwerbeaufsichtsamt oder das Amt fuer.Arbeitsschutz. Vor allem aber sollte man zum.BR und der muss sofort handeln.

W
Watschenbaum

11.10.2012 um 23:46 Uhr

nein

das Bundesarbeitsgericht definiert eine Ruhepause nach ArbZG so :

Es muss sich um im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist.“

P
Petrus

12.10.2012 um 11:26 Uhr

@watsche: seit dr Doktorarbeit eines Ex-Ministers sollte bekannt sein, dass zu jedem Zitat einen Quellenangabe gehört... Reichst Du uns das Aktenzeichen nach?

W
Watschenbaum

12.10.2012 um 16:24 Uhr

gerne, wenn dir noch eine Erbse fehlt

http://www. suchdireinesdieserdutzendenurteileselbstheraus.de

P
pillepalleTR

12.10.2012 um 17:51 Uhr

@Watschenbaum: hättest du Bedenken, deinem Arbeitgeber auf eine ähnliche Nachfrage mit der gleichen Quellenangabe zu antworten? Wenn ja, solltst du deinen Beitrag hier ggf. nochmal überarbeiten...

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