Erstellt am 11.10.2012 um 21:08 Uhr von Skyline
Glaube keiner versteht dich hier so richtig.
Versuch es doch Bitte noch einmaL anders
Erstellt am 11.10.2012 um 21:32 Uhr von lofty
Sorry bisschen mude ok nochmal meine Vorarbeiter meint ich muss meine pause an meinen arbeits platze bringen nicht in der vorgesehend raum ist das so??
Erstellt am 11.10.2012 um 21:45 Uhr von rechtbekommen
Die Pausen lt. ArbZG sind unbezahlte Freizeit. Der AG darf hier nicht bestimmen wie und wo diese zu verbringen sind. So wie es bei euch laeuft, sind es keine Pausen. Also mit Bussgekd bedrohter Verstoss gegen das ArbZG. Man kann und sollte ggf falls es sich nicht sofort aendert die zustaendigen Behoerden einschalten, das Gerwerbeaufsichtsamt oder das Amt fuer.Arbeitsschutz. Vor allem aber sollte man zum.BR und der muss sofort handeln.
Erstellt am 11.10.2012 um 21:46 Uhr von Watschenbaum
nein
das Bundesarbeitsgericht definiert eine Ruhepause nach ArbZG so :
Es muss sich um im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist.“
Erstellt am 12.10.2012 um 09:26 Uhr von petrus
@watsche: seit dr Doktorarbeit eines Ex-Ministers sollte bekannt sein, dass zu jedem Zitat einen Quellenangabe gehört... Reichst Du uns das Aktenzeichen nach?
Erstellt am 12.10.2012 um 14:24 Uhr von Watschenbaum
gerne, wenn dir noch eine Erbse fehlt
http://www. suchdireinesdieserdutzendenurteileselbstheraus.de
Erstellt am 12.10.2012 um 15:51 Uhr von pillepalleTR
@Watschenbaum: hättest du Bedenken, deinem Arbeitgeber auf eine ähnliche Nachfrage mit der gleichen Quellenangabe zu antworten?
Wenn ja, solltst du deinen Beitrag hier ggf. nochmal überarbeiten...