Pausen oder stress
Pausen sind meine Recht?? oder. nach §ArbZG muss ich meine pause laut vorarbeiter an der maschine machen dass bedeutet immer im auge so ich angreifen soll manchmal habe ich gar keine pause und unter der folgener pargraph ich muss ins keller raum pause machen ist mir recht oder ( § 6 Abs .3. ArbstättV) was geht vor Gesundheit oder kundigung???
Community-Antworten (7)
11.10.2012 um 23:08 Uhr
Glaube keiner versteht dich hier so richtig.
Versuch es doch Bitte noch einmaL anders
11.10.2012 um 23:32 Uhr
Sorry bisschen mude ok nochmal meine Vorarbeiter meint ich muss meine pause an meinen arbeits platze bringen nicht in der vorgesehend raum ist das so??
11.10.2012 um 23:45 Uhr
Die Pausen lt. ArbZG sind unbezahlte Freizeit. Der AG darf hier nicht bestimmen wie und wo diese zu verbringen sind. So wie es bei euch laeuft, sind es keine Pausen. Also mit Bussgekd bedrohter Verstoss gegen das ArbZG. Man kann und sollte ggf falls es sich nicht sofort aendert die zustaendigen Behoerden einschalten, das Gerwerbeaufsichtsamt oder das Amt fuer.Arbeitsschutz. Vor allem aber sollte man zum.BR und der muss sofort handeln.
11.10.2012 um 23:46 Uhr
nein
das Bundesarbeitsgericht definiert eine Ruhepause nach ArbZG so :
Es muss sich um im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist.“
12.10.2012 um 11:26 Uhr
@watsche: seit dr Doktorarbeit eines Ex-Ministers sollte bekannt sein, dass zu jedem Zitat einen Quellenangabe gehört... Reichst Du uns das Aktenzeichen nach?
12.10.2012 um 16:24 Uhr
gerne, wenn dir noch eine Erbse fehlt
http://www. suchdireinesdieserdutzendenurteileselbstheraus.de
12.10.2012 um 17:51 Uhr
@Watschenbaum: hättest du Bedenken, deinem Arbeitgeber auf eine ähnliche Nachfrage mit der gleichen Quellenangabe zu antworten? Wenn ja, solltst du deinen Beitrag hier ggf. nochmal überarbeiten...
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