Und noch eine letzte Frage:
Wenn unsere GmbH im Rahmen eines Subunternehmerauftrages für eine andere GmbH im selben Konzern arbeitet, inwieweit greift dann noch das Mitbestimmungsrechts unseres Betriebsrats bezüglich der Arbeitszeiten etc (§87,2) oder kann der "Auftraggeber" uns hier Arbeitszeiten genau vorschreiben (natürlich alles im gesetzlichen und tariflichen Rahmen), die wir dann so hinnehmen müssen?