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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeitbeschäftigung / ab wann Anrecht auf Vollzeitbeschäftigung?

K
K.arl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei uns im Betrieb mehrere Beschäftigte, die vor ca. 3 Jahren mit einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (400 Euro-Jobber) eingestellt wurden.

Der Arbeitsvertrag war auf 1 Jahr befristet. Nach dieser Zeit wurden die Kräfte aber deutliche stärker eingeplant (zum Teil bis zu 90 Stunden/Monat) und das nun schon regelmäßig seit rund 17 Monaten.

Der Arbeitsvertrag wurde nicht geändert, oder verlängert, ausser dass die Jobber ihre Lohnsteuerkarte abgeben mussten. Für uns stehen die Kräfte seit Beendigung der befristeten Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, und dementsprechend Teilzeitkräfte.

Nun die Frage: Wieviele Stunden im Monat müssen diese Kräfte eingeplant werden, wenn sie seit ca. 17 Monaten im Durchschnitt ca. 70 Stunden/Monat beschäftigt wurden.

Der Arbeitgeber möchtet jetzt eine Änderungskündigung aussprechen, um wieder auf die geplanten 40 Stunden / 400 Euro im Monat zurückkehren.

Dabei geht es ihm vermutlich nur darum, die entsprechenden (Zeit-)Zulagen an diese Kräfte nicht auszuzahlen.

6.10802

Community-Antworten (2)

C
carrie

09.08.2008 um 13:01 Uhr

@K.arl Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung38593.html

M
Matze24

09.08.2008 um 14:32 Uhr

@K.arl, eine Zeitgrenze (bisher: weniger als 15 Stunden in der Woche) gibt es seit dem 1.4.2003 für gering Beschäftigte nicht mehr. Es sei denn, der AG hat auch höhere Löhne gezahlt. Dann kann es für den AG teuer werden (Rente, Krankenkasse etc.). Und die Verträge hätten sich 'schleichend' geändert.

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