Erstellt am 20.09.2012 um 19:24 Uhr von rechtbekommen
Es muss keiner in Pausen essen oder die Kantiene aufsuchen. Doch der BR kann es hier mit dem AG regeln, das zB die Pause zB ab Stechuhr beginnt. Oder Pause ab x-Uhr, dann beginnt sie mit dem Glockenschlag.
Erstellt am 21.09.2012 um 07:05 Uhr von Lexipedia
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Versuch es mal mit dem Link. Da steht, dass Pausenräume in der Nähe sein sollen.
Hier steht etwas über die Lage der Pausenräue. Ist aber nicht (mehr) bindend!
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_029_1_4.pdf
Erstellt am 21.09.2012 um 08:43 Uhr von gironimo
auf jedem Fall gilt: Der BR ist nicht nur in der Mitbestimmung bei der Lage und Länge der Pause, sondern auch, wo die Pause beginnt und endet.
Erstellt am 21.09.2012 um 09:04 Uhr von petrus
@Lexpedia:
Der Nachfolger der "ASR 29" heißt "ASR A4.2". (Guckst Du hier: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A4-2.html Download dort verfügbar.)
Dort wirst Du im Abschitt 4.1 im Absatz (5) fündig.