Hallo zusammen,

in unserem Betrieb gibt es leider noch keinen BR, an den ich mich wenden könnte. Meine Frage wäre, ab wann kann man von einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis ausgehen und wann von einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis?

Laut TzBfG Abs.1 Satz 2 heißt es sinngemäß, dass die durchschnittliche Jahresarbeitszeit kürzer sein muss, als bei vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.

Das "kürzer" in dieser Formulierung ist sehr schwammig, denn eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit vonn 99% wären ja auch kürzer. Gibt es irgendwo Urteile oder dergleichen, wo eine klare Linie zwischen Vollzeit und Teilzeit gezogen wird, z.B. alles unter 85% gilt als Teilzeit.

In unserer Abteilung sind 10 AN davon betroffen. Sie wurden als sogenannte Bedarfsaushilfen eingestellt. In deren Verträgen ist die Arbeitszeit nicht näher deffiniert, Arbeit auf Abruf, lediglich eine Aussage über die mindestens zu leisteten Stunden je Monat bzw Quartal wird gemacht, was meiner Meinung nach TzBfG §12 Abs.1 nicht zulässig ist, da die im Vertrag angegebenen Stunden weit unter den im Gesetzt anzunehmenden Stunden liegen.

In der Praxis werden die Kollegen wie Vollzeitler eingesetzt, d.h. sie machen volle Schichten an 5-6 Tagen in der Woche. Saisonbedingt geht die Auftragslage im Februar und März drastisch nach unten und weil die Bedarfsaushilfen auf Stundenbasis arbeiten auch deren Entgeld.

Alle übrigen vergleichbaren MA in unserer Abteilung arbeiten auf 400€ Basis ( auch Arbeit auf Abruf ), es gibt somit keine vergleichbaren Vollzeitler, die bei der saisonbedingten Flaute wahrscheinlich auch zu Hause bleiben müssten. In den mauen Monaten kommen die AN vielleicht auf 70% der Stunden, die sonst geleistet werden. Ein Großteil der 400€ Kräfte wird überhaupt nicht eingesetzt, bzw. erreicht nicht die 400€.

Ist das nicht eine Abwälzung der AG Risiken auf die Belegschaft im ganz großen Stil? Was kann ich machen? Gebt mir bitte was an die Hand, um meine Kollegen davon zu überzeugen, dass ein BR schnellstens her muss.

Wenn ihr was habt, was daraufhin deutet, dass Vollzeitbeschäftigung vorliegt, wird der AG wahrscheinlich für Februar und März Kurzarbeit beantragen, weil ja sonst Annahmeverzug vorliegt, was bedeutet das für uns AN.

Ich bin für jede Hilfe dankbar