Erstellt am 08.08.2008 um 13:02 Uhr von pirat
@walto,
selten, dass der AG sich beschwert wenn MA zu viel arbeiten...nee..Scherz beiseite...ihr nehmt euch soviel Zeit wie ihr eben braucht!
Prinzip *Aktion-Reaktion*, wenn AG parrieren, habt ihr weniger Zeitaufwand...lasst euch nicht auf diese, von AG sehr gerne benütze *Todschlagargumentenschiene* schieben. Dann erübrigt sich deine Frage, die man so, unisono, nicht beantworten kann, weil sie immer nur jeder BR selbst eigenverantwortlich entscheiden kann.
vielleicht solltet ihr sowas mal (un)auffällig, verteilen...
http://www.google.de/search?hl=de&q=IG+Metal+Informationsblatt+f%C3%BCr+Vorgesetzte+von+Betriebsratsmitgliedern&btnG=Suche&meta=
Erstellt am 08.08.2008 um 13:05 Uhr von carrie
@walto
Es gibt keine spezielle Richtlinie für die Dauer von Betriebsratsarbeit. Einem BR Mitglied steht ein Beurteilungsspielraum zu, um abzuwägen, ob die Arbeit erforderlich ist.
Eine Arbeitsbefreiung ist immer dann erforderlich, wenn das BR Mitglied dies bei gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig halten dürfte.
Außerdem haben BR Aufgaben Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung.( § 37 Abs. 2 BetrVG Kommentar)
Erstellt am 08.08.2008 um 18:57 Uhr von Kölner
@walto
28 AN, davon 3 BR's.
50 Stunden werden im Monat von 3 BRM's aufgewandt für BR-Arbeit.
Hmmm...ich kann den AG schon ein wenig verstehen...
Erstellt am 08.08.2008 um 19:06 Uhr von pirat
Ahoi Kölner,
ja sach ma,
macht für jeden BR rechnerrisch 16 Std. im Monat, na und ....wenn sie es doch benötigen, liegt dann ja wohl am AG.
Erstellt am 08.08.2008 um 22:01 Uhr von nicoline
Mensch danke pirat, hab ich endlich das Original wiedergefunden! ;-))
Erstellt am 09.08.2008 um 16:37 Uhr von pirat
@ nicoline,
by the way...hattes du es denn verloren....? ():o)
Erstellt am 09.08.2008 um 18:58 Uhr von rainer w
@Kölner
Kann Deine Antwort nicht verstehen.
Richtet sich die gebrauchte BR Arbeitszeit nach der Anzahl der MA oder nach den Problemen und der Mitarbeit des AG.
Ein alt eingesessenses BRM lößt Probleme wohl schneller, aber allgemein soll man denen den es noch nicht so von der Hand geht die Zeit einräumen die sei brauchen um Probleme so zulösen das auch keine Fehler bestehen.
Erstellt am 09.08.2008 um 22:49 Uhr von nicoline
@ pirat,
ja, das Original (ohne meinen Zusatz) einschließlich internetadresse hatte ich verloren wegen PC Absturz und wegen Daten nicht gesichert :-((
Erstellt am 10.08.2008 um 11:27 Uhr von peanuts
"unser arbeitgeber setzt uns unter druck weil wir angeblich zuviel arbeitszeit (komplett ca 50 stunden) für betriebsratstätigkeiten aufwenden... "
Diese Stundenzahl kann ich als "Dauereinrichtung" in einer Sozialeinrichtung mit 28 AN auch nicht ganz nachvollziehen! Zumindest hört es sich danach an, als ob 50 Stunden die Regel sind.
Warum und wofür kommen diese Stunden zusammen? Auch ein BR hat die Pflicht, seine Arbeit effektiv und effizient zu organisieren, da ist eine Bemerkung wie "na und ....wenn sie es doch benötigen, liegt dann ja wohl am AG." ziemlich daneben!
Es gibt genügend Gerichtsverfahren, in denen AG den Zeitaufwand für BR-Tätigkeit im Sinne der Erforderlichkeit angezweifelt haben und BRM diese Erforderlichkeit darlegen können mussten...
Erstellt am 10.08.2008 um 11:49 Uhr von pirat
@du nuss,
..."Zumindest hört es sich danach an, als ob 50 Stunden die Regel sind"... soso, auch du gehst von Vermutungen aus! Interessant...
..."Auch ein BR hat die Pflicht, seine Arbeit effektiv und effizient zu organisieren"... woher weisst du dass es nicht so ist?
..."BRM diese Erforderlichkeit darlegen können mussten"...anzunehmen dass *Sie* es nicht könnten finde ich, mit Verlaub, ziemlich daneben!