Einrichtung einer Eingungsstelle
Wer kann uns sagen wie eine Einigungsstelle eingerichtet wird. Wir sind erst seit wenigen Monaten im Amt und unsere Rechte werden vom AG ignoriert. Es geht uns um die Urlaubsplanung für das Jahr 2010, der AG will z.B. immer nur für einen Mitarbeiter Urlaub genehmigen, somit könnte wegen der Anzahl der Mitarbeiter nicht jeder seinen vollständigen Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Wir haben in einer Sitzung ordnungsgemäß beschlossen eine Einigungsstelle einzurichten und dies dem AG mitgeteilt. Jetzt will der AG erneut verhandeln, dies wird erfahrungsgemäß wieder zu nichts führen und die Mitarbeiter wollen endlich einen genehmigten Urlaubsplan sehen. Wer kann uns sagen, wie die Einigungsstelle eingerichtet wird.
Community-Antworten (10)
21.02.2010 um 21:33 Uhr
Hier mal eine Checkliste http://www.kanzlei-spengler.de/files/checkliste-einigungsstelle.pdf
21.02.2010 um 22:00 Uhr
rainer, die hier angegebenen links funktionieren nicht mehr mit kopieren und einfügen, weil WAF diesen dämlichen Fettdruck dort rein fabriziert. Man muss ihn richtig abschreiben;-(((((
21.02.2010 um 22:07 Uhr
Was machen wir denn, wenn der AG nicht reagiert wenn wir ihm die Beisitzer genannt haben? Er sollte doch seine Beisitzer benennen, oder?
21.02.2010 um 22:12 Uhr
21.02.2010 um 22:17 Uhr
@?. Muster von RA Kühne und Kollegen;
Beschlussvorlage Einigungsstelle § 76 BetrVG Einsetzung einer Einigungsstelle, notfalls durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren
Formulierungsvorschläge - Tagesordnung - Beschlussfassung
Tagesordnung
„TOP..1.
Beschlussfassung über die Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens zum Thema Beschwerde eines Arbeitnehmers zum Thema ....................... (§ 85, § 87 I Nr. 1 BetrVG) aufgrund Scheiterns der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.“
„TOP..2.
Beschlussfassung über die Anzahl der Teilnehmer der Einigungsstelle sowie der Teilnehmer namentlich auf Seiten des Betriebsrates“.
„TOP..3.
Beschlussfassung über den Vorsitzenden der Einigungsstelle“.
„TOP..4.
Beschlussfassung über die Beauftragung der Rechtsanwälte Kühne & Kollegen mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens zur Errichtung der Einigungsstelle, falls der Arbeitgeber dem Vorschlag des Betriebsrates über die Anzahl der Beisitzer und/oder zur Person des Vorsitzenden nicht zustimmen oder die Errichtung der Einigungsstelle für unzulässig erachten sollte.“
- Beschlussfassung:
Zu „TOP..1.
Der Betriebsrat der ......GmbH hat in seiner Sitzung vom ... die Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens zum Thema Beschwerde eines Arbeitnehmers zum Thema ........................... (§ 85, § 87 I Nr. 1 BetrVG) aufgrund Scheiterns der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber beschlossen.“
Beschlussergebnis: ja ( ) nein ( ) Enthaltung ( )
Zu „TOP..2.
Der Betriebsrat der ..........GmbH hat in seiner Sitzung vom ...
die Anzahl der Teilnehmer der Einigungsstelle auf 7 (je 3 Beisitzer und der Vorsitzende) beschlossen, sowie die Teilnehmer namentlich auf Seiten des Betriebsrates durch Beschluss festgelegt auf
- ....... BRV
-....... BR
- Rechtsanwalt Wolfgang Kühne, Innere Wiener Straße 11, 81667 München und Ludwigstraße 90, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Beschlussergebnis: ja ( ) nein ( ) Enthaltung ( )
Zu „TOP..3.
Der Betriebsrat der ...........GmbH hat in seiner Sitzung vom ... beschlossen, als Einigungsstellenvorsitzenden Richter am Arbeitsgericht München ............... zu benennen.“
Beschlussergebnis: ja ( ) nein ( ) Enthaltung ( )
Zu „TOP..4.
Der Betriebsrat der .............. GmbH hat in seiner Sitzung vom ... beschlossen, die Rechtsanwälte Kühne & Kollegen mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens zur Errichtung der Einigungsstelle zu beauftragen, falls der Arbeitgeber dem Vorschlag des Betriebsrates über die Anzahl der Beisitzer und/oder zur Person des Vorsitzenden nicht zustimmen oder die Errichtung der Einigungsstelle für unzulässig erachten sollte.“
Beschlussergebnis: ja ( ) nein ( ) Enthaltung ( )
21.02.2010 um 22:21 Uhr
Das ist eine brauchbare Antwort, vielen Dank
21.02.2010 um 22:25 Uhr
nicoline, Danke für den Tipp meine Liebe. Zu den Praktiken der waf sach ich mal nix.
21.02.2010 um 22:52 Uhr
rainer, was gibts da noch groß zu sagen ?
es fehlt noch ein button, natürlich standartmässig aktiviert, der es dem fragesteller gestattet, die antwort auf 2 sätze zu begrenzen
das erinnert mich hier irgendwie an ein pflegeheim der AG lässt 15 stunden schichten schieben, der lohn wird gekürzt, die arbeitsbedingungen werden ständig verschlechtert aber jeder macht klaglos mit weil man will ja die armen alten leute nicht im stich lassen......................
bloß hier macht man das noch alles freiwillig wann ist die grenze erreicht ?
21.02.2010 um 22:56 Uhr
hallo rainer, was gibt es hier noch groß zu sagen........ ein pflegeheim..........
22.02.2010 um 08:40 Uhr
@nicoline ***die hier angegebenen links funktionieren nicht mehr mit kopieren und einfügen, weil waf diesen dämlichen Fettdruck dort rein fabriziert. Man muss ihn richtig abschreiben;-(((((
Das klappt nicht, wenn man es so abtippt. Das Problem sind die Großbuchstaben, die in urls eher unüblich sind. Also nur kopieren und die Großbuchstaben klein schreiben und es geht.
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