Erstellt am 23.05.2007 um 09:48 Uhr von HaveFun
hallo!
vielleicht hilft dir dies weiter:
Checkliste Einigungsstelle - Anrufung durch den Betriebsrat
1) Verhandlungen über die Angelegenheit ...
· sind mit Arbeitgeber am ... und am ... geführt worden
· sind vom Arbeitgeber abgelehnt worden
2) Beschlussfassung
· Anberaumung einer Betriebsratsitzung
· Beschlussvorlage formulieren mit folgendem Inhalt:
- Scheitern der Verhandlungen über ...
- Absicht: Anrufung der Einigungsstelle
- Vorschlag für die Person des Einigungsstellenvorsitzenden
- Vorschlag für die Anzahl der Beisitzer
3) Anschreiben an vorgeschlagenen Einigungsstellenvorsitzenden
· Inhalt:
- Mitteilung der Absicht des Betriebsrats: Benennung als Vorsitzenden
- Bitte um Mitteilung, ob Bereitschaft zur Übernahme des Vorsitzes
(falls keine Bereitschaft, erneute Beschlussfassung erforderlich)
4) Anschreiben an Arbeitgeber
· Inhalt:
- Scheitern der Verhandlungen
(Wiedergabe des Wortlauts des Betriebsrats-Beschlusses)
- Frist zur Stellungnahme
- Androhung der gerichtlichen Festsetzung
1. des Einigungsstellenvorsitzenden
2. der Beisitzer
(Wiedergabe des Wortlauts des Betriebsrats-Beschlusses)
· Übergabe des Schreibens
- durch 2 Zeugen
- mit Empfangsbescheinigung durch Arbeitgeber
5) Reaktion des Arbeitgebers
· 1. Alternative: Arbeitgeber ist mit Vorschlag einverstanden
- Absprache der weiteren Vorgehensweise mit Arbeitgeber, z.B.:
- Einigungsstellenvorsitzender wird um Anberaumung eines ersten Termins und Ladung der Beisitzer gebeten
- Einigungsstellenvorsitzender erhält Namen und Anschrift der Beisitzer
· 2. Alternative: Arbeitgeber ist mit Vorschlag nicht einverstanden
(oder reagiert in gesetzter Frist nicht)
- Anberaumung einer Betriebsratsitzung
- Beschlussvorlage formulieren mit folgendem Inhalt:
1. Ablehnung des Vorschlags bzgl. Besetzung der Einigungsstelle durch Arbeitgeber
2. Absicht: Anrufung des Arbeitsgerichts (§§ 76 Abs. 2 BetrVG, 98 ArbGG)
3. Beauftragung der Gewerkschaft ... (bzw. des Anwalts ...) auf Kosten des Arbeitgebers
- Durchführung des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht
(Verfahren ist im Zuge des Betriebsverfassungs-Reformgesetz beschleunigt worden)
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 25.05.2007 um 22:42 Uhr von asterix
Hallo Apcoa
was Stefan geschrieben hat, ist soweit in Ordnung. Tipp: die Anzahl der Beisitzer sollte erstmal höher vorgeschlagen werden, wenn der AG nicht zustimmt bestimmt das gericht und da geht es in der regel auf ca 3 Beistzer runter (besser als 2 vorschlagen und Ende) Es gibt noch die Möglichkeit, Verfahrensbevollmöchtigte in die ES zu berufen, die haben aber kein stimmrecht.
zu Schluss ein Tipp von Thomas H.: Denkt dran, der wahre Gegner ist der Vorsitzende! (Denn ER entscheidet letztendlich!)
Erstellt am 26.05.2007 um 09:36 Uhr von Kölner
@apcoa
Tipps zur Einigungsstelle erscheinen mir recht unsinnig, da sich mir nicht annähernd erschließt, ob Deine "Probleme mit dem Chef" überhaupt einigungsstellenrelevant sind.
Seminare?
Erstellt am 26.05.2007 um 09:52 Uhr von apcoa
@Kölner
Grundlagenseminare hatten wir schon.
Der AG WILL keinen Betriebsrat, sträubt sich gegen alles und jedes und ignoriert das BetrVG.
Mir ist nicht ganz klar, welche Dinge man vor der Einigungsstelle klärt und welche man besser direkt dem Anwalt übergibt
Wir hatten schon etliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht, aber noch keinen einzigen Beschluss, weil die Verfahren immer wieder vertagt werden - und das jetzt seit einem 3/4 Jahr. So macht der AG munter weiter, weil seine ganzen Schikanen bislang für ihn ja keine Konsequenzen hatten.
Erstellt am 28.05.2007 um 21:22 Uhr von Kölner
@apcoa
Aber die Entscheidungen/Beschlüsse kommen...
...Geduld, Geduld!
Erstellt am 28.05.2007 um 21:33 Uhr von Lotte
apcoa,
vor das Arbeitsgericht geht ein BR manchmal für die nächste Legislaturperiode. Wenn es eilig ist, sollte man eine einstweilige Verfügung erwirken. Ob das geht ist im Einzelfall zu prüfen und muss schnell gehen. Wenn der BR sich mit der Entscheidung zu lange Zeit lässt, erkennt das Gericht die Notwendigkeit u.U. nicht mehr an.