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Arbeitszeit in sozialer Einrichtung

B
Bonni
Jan 2022 bearbeitet

Hallo Hier eine sehr spezielle Frage: In einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung werden Freizeiten angeboten, die durch Mitarbeiter begleitet werden. Ein 8-St Tag ist nicht möglich, wie hoch darf die Arbeitszeit sein. Es muß natürlich auch Samstag und Sontag gearbeitet werden. V.B

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

01.11.2006 um 13:15 Uhr

@bonni Als AG würde ich auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten lassen und die Ruhezeiten der AN regeln. Ansonsten lässt das ArbZG in § 7 sehr viele Modelle zu. Ich kenne Einrichtungen der Behindertenhilfe, die ihren AN 12 Stunden AZ anrechnen bei einer Ferienfreizeit.

N
nidis

01.11.2006 um 14:49 Uhr

@bonni Wendet euch an die Gewerbeaufsicht. Die können, gerade für Freizeiten in Behinderteneinrichtungen, Sondergenehmigungen erteilen um die Freizeiten zu gewährleisten. Wir haben bei uns eine Genehmigung über ein Zeitmodell Mo-Fr. mit Bereitschaft durch das die MA zu ihrer tariflichen Wochenarbeitszeit noch 44 Überstunden bekommen.

K
Kölner

01.11.2006 um 14:55 Uhr

@nidis Das habt Ihr über die Gewerbeaufsicht geregelt?

B
Bonni

01.11.2006 um 19:19 Uhr

Kannst du mir mehr darüber sagen? Bonni

N
nidis

09.11.2006 um 16:06 Uhr

@Kölner Genehmigt durch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Die Bewilligung ist kostenpflichtig und hat als Bedingung, dass unsere MA nach den Freizeiten Freischichten haben d.h., nach den Freizeiten sind unsere MA 1,5 Wochen zuhause. @Bonni Wenn du mehr wissen möchtest, mail mich an.

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