Erstellt am 01.11.2006 um 12:15 Uhr von Kölner
@bonni
Als AG würde ich auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten lassen und die Ruhezeiten der AN regeln. Ansonsten lässt das ArbZG in § 7 sehr viele Modelle zu.
Ich kenne Einrichtungen der Behindertenhilfe, die ihren AN 12 Stunden AZ anrechnen bei einer Ferienfreizeit.
Erstellt am 01.11.2006 um 13:49 Uhr von nidis
@bonni
Wendet euch an die Gewerbeaufsicht. Die können, gerade für Freizeiten in Behinderteneinrichtungen, Sondergenehmigungen erteilen um die Freizeiten zu gewährleisten. Wir haben bei uns eine Genehmigung über ein Zeitmodell Mo-Fr. mit Bereitschaft durch das die MA zu ihrer tariflichen Wochenarbeitszeit noch 44 Überstunden bekommen.
Erstellt am 01.11.2006 um 13:55 Uhr von Kölner
@nidis
Das habt Ihr über die Gewerbeaufsicht geregelt?
Erstellt am 01.11.2006 um 18:19 Uhr von bonni
Kannst du mir mehr darüber sagen?
Bonni
Erstellt am 09.11.2006 um 15:06 Uhr von nidis
@Kölner
Genehmigt durch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Die Bewilligung ist kostenpflichtig und hat als Bedingung, dass unsere MA nach den Freizeiten Freischichten haben d.h., nach den Freizeiten sind unsere MA 1,5 Wochen zuhause.
@Bonni
Wenn du mehr wissen möchtest, mail mich an.