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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderzahlung / Prämienzahlung

T
Tom99
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in unserem Betrieb wird derzeit an einer Betriebsvereinbarung zu "Erfolgsorientierten Vergütung (EOV) " gearbeitet. Einmal im Jahr (Juli) gibt es in unserem Betrieb individuelle Gehaltserhöhungen.

In diesem Jahr wurde vom Betrieb neben individuellen Gehaltserhöhungen auch eine Sonderzahlung ausbezahlt, in deren Genuss vier Mitabeiter gekommen sind (4 von 75). Davon erhalten 2 Mitarbeiter eine einmalige Sonderzahlung, zwei weitere Mitarbeiter erhalten eine, an das zukünftige EOV-System gekoppelte, Sonderzahlung. Das heißt: die Sonderzahlung wird jetzt in voller Höhe ausbezahlt, sobald aber das EOV eingeführt ist, wird diese Sonderzahlung in das EOV überführt und weiterhin bezahlt.

Begründet werden die Sonderzahlungen mit: "Hervorragende Leistung bezüglich der Aufgabenerfüllung im Vorjahr" "Erfolgreiche Einführung eines bestimmten Systems und dauerhafte zusätzliche Verantwortung" "Übernahme Administration und technischer Verantwortung für ein System"

Aus Sicht des BR handelt es sich dabei um leistungsbezogene Prämien die der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG bedürfen. Wir beabsichtigen den Arbeitgeber auf den "mitbestimmungswidrigen Tatbestand" hinzuweisen und wollen ihn auffordern den "mitbestimmungswidrigen Zustand" auszugleichen.

Fragen:

  1. Ist unsere Auffassung rechtskonform?
  2. Wie könnte der Arbeitgeber den "mitbestimmungswidrigen Zustand" ausgleichen? Sind beispielsweise Prämien an alle Mitarbeiter auszuzahlen?

Mit bestem Dank

Tom

5.74201

Community-Antworten (1)

R
Rapper22

01.08.2008 um 13:38 Uhr

Hallo Tom,

meine Antwort wird sicherlich von anderen Schreibern verbessert werden. So soll es auch sein. Also, meines Wissens sind Sonderzahlungen, die der AG an einzelne Mitarbeiter leistet, freiwillige, einmalige Zahlungen und somit nicht Mitbestimmungspflichtig. Anders wäre es, wenn da eine Regelmäßigkeit vorliegt, also zu bestimmten Zeiten immer wieder eine solche Zahlung erfolgt, es sei denn, diese ist per Tarifvertrag geregelt. Ihr seid dabei, eine BV mit dem AG abzuschließen. Wir haben in unserem Betrieb ein seit Jahren funktionierendes Prämiensystem, was in dem Fall der Mitbestimmung des BR unterliegt. Die Mitbestimmung greift hier aber nur bei der Ausarbeitung und den Eckpunkten. Bei der Höhe der Prämie hat der BR kein Mitspracherecht. Das obligt wiederum der Gewerkschaft, die die Höhe mit dem AG aushandelt. Dabei handelt es sich um eine leistungsbezoge Prämie, die nur dann gezahlt wird, wenn bestimmte Kriterien bzw. Stufen erreicht wurden. Sie ist kein fester Bestandteil des Lohnes. Es kann also auch mal so sein, wenn ein bestimmtes Kriterium nicht erreicht wurde, dass die ganze Abteilung keine Prämie bekommt.

Der § 87 Abs. 1 Nr.10 und 11 bezieht sich allerdings nur auf die eigentliche Bezahlung der Arbeitnehmer, also Grundgehalt oder Leistung-, Prämienlohn etc., die Bestandteile des eigentlichen Arbeitslohn sein können. Hier hat der BR ein Mitspracherecht. Aber bei einmaligen Sonderzahlungen ebend nicht. Nur als Beispiel: Auf unseren Weihnachtsfeiern werden jedes Jahr einige Mitarbeiter für ihre geleistete Arbeit bei bestimmten Projekten oder Havarien mit einer kleinen Sonderzahlung durch den AG bedacht. Hier hat unser BR kein Mitspracherecht, etwa bei der Festlegung, wer diese Sonderzahlung erhalten soll. Dies entscheiden alleine die Vorgesetzten der Mitarbeiter und der AG muß dem nur Zustimmen und die Gelder genehmigen. Ich hoffe, es hat etwas geholfen. Kann sein, dass ich vielleicht mit meiner Darstellung daneben liege, aber es werden sicherlich noch Andere etwas dazu schreiben.

Gruß

Rapper22

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