Hallo Zusammen,

in unserem Betrieb wird derzeit an einer Betriebsvereinbarung zu "Erfolgsorientierten Vergütung (EOV) " gearbeitet.
Einmal im Jahr (Juli) gibt es in unserem Betrieb individuelle Gehaltserhöhungen.

In diesem Jahr wurde vom Betrieb neben individuellen Gehaltserhöhungen auch eine Sonderzahlung ausbezahlt, in deren Genuss vier Mitabeiter gekommen sind (4 von 75).
Davon erhalten 2 Mitarbeiter eine einmalige Sonderzahlung, zwei weitere Mitarbeiter erhalten eine, an das zukünftige EOV-System gekoppelte, Sonderzahlung.
Das heißt: die Sonderzahlung wird jetzt in voller Höhe ausbezahlt, sobald aber das EOV eingeführt ist, wird diese Sonderzahlung in das EOV überführt und weiterhin bezahlt.

Begründet werden die Sonderzahlungen mit:
"Hervorragende Leistung bezüglich der Aufgabenerfüllung im Vorjahr"
"Erfolgreiche Einführung eines bestimmten Systems und dauerhafte zusätzliche Verantwortung"
"Übernahme Administration und technischer Verantwortung für ein System"

Aus Sicht des BR handelt es sich dabei um leistungsbezogene Prämien die der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG bedürfen.
Wir beabsichtigen den Arbeitgeber auf den "mitbestimmungswidrigen Tatbestand" hinzuweisen und wollen ihn auffordern den "mitbestimmungswidrigen Zustand" auszugleichen.

Fragen:
1. Ist unsere Auffassung rechtskonform?
2. Wie könnte der Arbeitgeber den "mitbestimmungswidrigen Zustand" ausgleichen? Sind beispielsweise Prämien an alle Mitarbeiter auszuzahlen?

Mit bestem Dank

Tom