Erstellt am 29.05.2011 um 16:04 Uhr von Isabeaux
Habt ihr den Arbeitgeber schon gefragt, warum es diese Sonderzahlung gab und wie die unterschiedliche Höhe entstanden ist?
Erstellt am 30.05.2011 um 09:38 Uhr von rkoch
> Kann der AG solche Zahlungen ohne Mitwirken des BR leisten?
Au weia, hier kommen die ganz heißen Eisen.....
Die rechtliche Antwort: Nein kann er nicht. Der BR ist GRUNDSÄTZLICH bei allen (auch freiwillgen) Zulagen in der MB nach §87 (1) Nr. 10 und ggf. Nr. 11 (Leistungsbezug!).
Dumm nur, das der AG wenn sich der BR einmischt derartige "freiwillige" Zulagen i.d.R. nur einmal macht... und dann nie wieder (schließlich ist es ja freiwillig). Insofern ist es i.d.R. klug der Sache mit einem lachenden und einem weinenden Auge zuzusehen und die Füße stillzuhalten. Wenn die GF sehr zugänglich ist kann man natürlich unverbindlich mal über die Sache reden, vielleicht läßt sich da was machen ohne den AG auf die MBR des BR zu fixieren.
Etwas anderes ist es, wenn ihr die Zustimmung zu derartigen Sachen wie ihr sie da gemacht habt von vorneherein an derartige Zulagen bindet... Da der AG ja offenbar dringenden Bedarf hatte (und den möglicherweise wieder haben wird) ist es durchaus möglich da ein auf Dauer angelegtes Kopplungsgeschäft zu vereinbaren.
Erstellt am 30.05.2011 um 21:14 Uhr von teletele
Selbstverständlich haben wir den AG darauf angesprochen, der antwortetet allerdings sehr oberlächlich mit: "Die sind ja an einem Samstag erschienen". Wir denken, die GL weis selber nicht genau wie die Verteilung zustande kam. Auch die MA können sich diese Zahlung nicht erklären.
Erstellt am 31.05.2011 um 14:26 Uhr von petrus
Na dann schlagt doch Eurem Chef eine "für alle nachvollziehbare" Regelung für die Zukunft vor:
Eine "Sonderprämie" für alle, die am Samstag Sonderschicht fahren (ob ihr das nun Stundenzuschlag für die Samstagsstunden nennt, oder Wochenend-Prämie oder wie auch immer, ist eurer Phantasie überlassen).
Könnte ja für euren Chef interessant sein, dass dann vielleicht mehr MA freiwillig zur Samstagsschicht kommen. Und die, die "nur" Mo-Fr Überstunden machen, können sich auch nicht beschweren, da ja bekannt war, dass es dafür keine Sonderprämien gibt.
Wenn die Spielregeln vorher bekannt und für alle gleich sind, kann sich keine über vermeintliche Ungerechtigkeiten im Betrieb beschweren