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Sonderzahlung

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, unser AG will neu eingestellten AN kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen. AN mit "Altverträgen" bekommen aber weiterhin diese Sonderzahlungen. Ist diese Vorgehensweise mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren? Hat mit diesem Tema jemand Erfahrungen gemacht?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

16.11.2014 um 16:44 Uhr

Ich nehme mal an, dass bei Euch kein Tarif gilt und auch die neuen Arbeitsverträge keine Zusage auf diese Leistungen enthalten ????

Mit Gleichbehandlungsgrundsätzen wird man da nichts erreichen können. Die AN wissen ja (und haben einen entsprechenden Vertrag unterschrieben) welche Leistungen sie zu erwarten haben.

Der BR kann da auch recht wenig machen, da er ja bekanntlich nicht über die Höhe des Arbeitsentgelts verhandeln kann.

N
Nubbel

16.11.2014 um 16:56 Uhr

für einen arbeitgeber ist dies eine möglichkeit, betriebliche übungen, auszuschleichen

H
hatschi

16.11.2014 um 17:04 Uhr

Hallo Gironimo Deine Antwort trifft es genau. Hab mir das schon so gedacht. Ohne Tarif wird da wohl nichts gehen. Danke für deine Hilfe.

S
seesee

16.11.2014 um 23:40 Uhr

Das wäte aber eine gute Gelegenheit, Tarifverhandlungen einzuleiten...

H
hatschi

17.11.2014 um 04:12 Uhr

Hallo Seesee, der Meinung bin ich auch, nur meine vier Kollegen im Gremium leider nicht. Danke für deine Antwort

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