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Sind Sonderzahlungen Pflicht?

V
Vera
Jan 2018 bearbeitet

Unser Urlaubs und Weinachtsgeld wurde zwei Jahre auf Eis gelegt Normaler Weise sollen wir das kommende Jahr wieder die Sonderzulagen wieder bekommen. Ich möchte wissen ob der AG dazu verpflichtet ist die Sonderzuzahlung wie vor zwei Jahren zu zahlen. Und was haben wir für mittel und wege falls er nicht zahlen will.

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

31.12.2006 um 19:18 Uhr

Hallo Vera bist du Betriebsrat ? Gibt es bei Euch einen gültigen Tarifvertrag, der diese Sonderzahlungen regelt? Steht es im Arbeitsvertrag oder gibt es eine Betriebsvereinbarung wo diese Sonderzahlungen vereinbart wurden ? Wurde "freiwillig" schon 3 Jahre oder länger bezahlt?

Auf wessen Grundlage wurde ausgesetzt?

Wenn diese Punkte geklärt sind, kann ich Möglichkeiten aufzeigen da vorzugehen.

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