Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Arbeitgeber stellt einen bei ihn beschäftigten Zeitarbeitnehmer befristet ein.

Der Zeitarbeitnehmer löst seinen bestehenden Arbeitsvertrag mit einen Aufhebungsvertrag auf und unterschreibt den Arbeitsvertrag bei seinen neuen AG.

Nun kommt`s... der Mitarbeiter hat noch keinen Urlaub bekommen und der Zeitarbeitgeber (Sklavenhändler) würde ihn seinen Urlaub auszahlen wollen---> Merke--> der Zeitarbeitgeber verliert einen guten Mann an einen seiner Kunden und auch der Kunde, sprich meine Firma hat für diesen Mann gut bezahlt!

Meine Frage nun, darf man laut BVG den gesetzlichen Urlaub überhaupt verkaufen oder muß der neue AG den noch zu erhaltenden Uraub übernehmen?

Finde nicht aussagekräftiges im Netz!

Gruß Sven