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Gesetzlicher Urlaub - muß der neue AG den noch zu erhaltenden Uraub übernehmen?

S
sky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Arbeitgeber stellt einen bei ihn beschäftigten Zeitarbeitnehmer befristet ein.

Der Zeitarbeitnehmer löst seinen bestehenden Arbeitsvertrag mit einen Aufhebungsvertrag auf und unterschreibt den Arbeitsvertrag bei seinen neuen AG.

Nun kommt`s... der Mitarbeiter hat noch keinen Urlaub bekommen und der Zeitarbeitgeber (Sklavenhändler) würde ihn seinen Urlaub auszahlen wollen---> Merke--> der Zeitarbeitgeber verliert einen guten Mann an einen seiner Kunden und auch der Kunde, sprich meine Firma hat für diesen Mann gut bezahlt!

Meine Frage nun, darf man laut BVG den gesetzlichen Urlaub überhaupt verkaufen oder muß der neue AG den noch zu erhaltenden Uraub übernehmen?

Finde nicht aussagekräftiges im Netz!

Gruß Sven

6.45405

Community-Antworten (5)

A
Angi1

31.07.2008 um 12:45 Uhr

Hallo Sky,

siehe dazu §§ 5 + 6 + 7 Abs. 4 BUrlG

MfG Angi1

S
sky

31.07.2008 um 12:56 Uhr

Hallo Angi1,

danke für Deine schnelle Antwort.

Heißt §6 Abs.2 gleichbedeutend, daß wenn er wie beschrieben noch keinen Urlaub erhalten hat, er dadurch das es der alte AG bescheinigt, der neue AG den ihn gesetzlich zustehenden Urlaub gewähren/übernehmen muß?

Gruß Sven

M
Mona-Lisa

31.07.2008 um 13:43 Uhr

@sky, der alte AG muss dem Kollegen bescheinigen, wieviel Urlaub ihm noch zusteht. Der neue AG ist verpflichtet, diesen Urlaub im Restjahr zu genehmigen. Der §6 BUrlG sagt es sehr deutlich.......

KH
Kleine Hexe

01.08.2008 um 09:56 Uhr

@Mona-Lisa

§ 6 spricht von der Bescheinigung.

Der alte AG muß "bescheinigen" wieviel Urlaub genommen wurde bzw. ausgezahlt. Entsprechend kann der neue AG kürzen! Hat also der AN bereits in der ersten Jahreshälfte den gesamten Jahresurlaub genommen (Pech für den alten AG) so muß ihm der neue AG keinen Urlaub gewähren.

Außerdem würde kein alter AG Resturlaub genehmigen oder auszahlen, weil das ja der neue übernehmen müsste.

Grüße Kleine Hexe

M
Mona-Lisa

01.08.2008 um 11:24 Uhr

@kleine Hexe, "Außerdem würde kein alter AG Resturlaub genehmigen oder auszahlen, weil das ja der neue übernehmen müsste." Hab ich irgendwas anderes behauptet? Denke nicht...

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