Hallo zusammen,
wir haben eine unbefristete Ausnahmebewilligung vom Landesamt für Soziales und Familie, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten - sinnigerweise auch für die Mitarbeiter im "Versand" - nun sollen die, weil es ja Feiertags nichts zu versenden gibt, Urlaub nehmen.
Wir (BR) denken das ist nicht zulässig (§7 BUrlG und §2 Entgeltfortzahlungsgesetz) - aber was können wir tun?
Die Ausnahmebewilligung aus dem Jahr 2004 (da gab es noch keinen BR) ist auch an eine bestimmte Anzahl MA geknüpft, die wir inzwischen recht deutlich überschreiten. Leider habe ich noch nicht erlebt, daß das LASF oder die Gewerbeaufsicht oder wer auch immer das einmal nachprüft, übrigens ebenso wie die Einhaltung des ArbZG (z.B. unter Angestellten in der Verwaltung, die im Gegensatz zu den "gewerblichen" Mitarbeitern nicht an der elektronischen Zeitwerfassung teilnehmen (dürfen!)) - welche Erfahrungen habt Ihr auf diesem Gebiet??
Danke für Eure Antworten
Dirk