Urlaub an gesetzlichen Feiertagen
Hallo zusammen, wir haben eine unbefristete Ausnahmebewilligung vom Landesamt für Soziales und Familie, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten - sinnigerweise auch für die Mitarbeiter im "Versand" - nun sollen die, weil es ja Feiertags nichts zu versenden gibt, Urlaub nehmen. Wir (BR) denken das ist nicht zulässig (§7 BUrlG und §2 Entgeltfortzahlungsgesetz) - aber was können wir tun? Die Ausnahmebewilligung aus dem Jahr 2004 (da gab es noch keinen BR) ist auch an eine bestimmte Anzahl MA geknüpft, die wir inzwischen recht deutlich überschreiten. Leider habe ich noch nicht erlebt, daß das LASF oder die Gewerbeaufsicht oder wer auch immer das einmal nachprüft, übrigens ebenso wie die Einhaltung des ArbZG (z.B. unter Angestellten in der Verwaltung, die im Gegensatz zu den "gewerblichen" Mitarbeitern nicht an der elektronischen Zeitwerfassung teilnehmen (dürfen!)) - welche Erfahrungen habt Ihr auf diesem Gebiet?? Danke für Eure Antworten Dirk
Community-Antworten (10)
14.05.2007 um 13:44 Uhr
Hallo Dirk, wenn diese Arbeit an Sonn- und Feiertagen Mehrarbeit ist, hat der BR ja Mitbestimmungsrecht, also auch auf die Anzahl der MA. Auch kann der BR vom AG verlangen, dass er die Arbeitszeitkonten der Angestellten einsehen möchte.
14.05.2007 um 14:10 Uhr
Hallo pit47 Mehrarbeit ist es an sich nicht - wir arbeiten in 5 Schichten, rollende Woche, das ganze Jahr durch und der Schichtplan sieht eben einen Arbeitstag am Feiertag vor. Es wird ja auch in allen anderen Produktionsbereichen ganz normal (natürlich mit entsprechenden Zuschlägen) gearbeitet - nur eben nicht im Versand.
Ich habe dem Personaler schon ein Textchen geschrieben, wonach er vermutlich mit der Anordnung von Urlaub gegen Gesetze verstößt - aber vermutlich müssen die Koll. ihr Recht dann doch selbst einklagen??
Zur Einsicht in die Arbeitszeitkonten- wenn das so einfach wäre ;-) Einerseits erzählen mir (BRV) die Angestellten schon, wie oft sie mal wieder bis 19/20Uhr an der Arbeit waren und das sie schon wieder Samstags oder gar Sonntags arbeiten mussten, um alles zu schaffen - andererseits wollen die aber auch gar nicht, daß man (der BR) was unternimmt (Angst um den Job??). Eine Zeiterfassung wird nicht gemacht - das ist eben nicht üblich, haben wir ja in den anderen Werken der Gruppe auch nicht - so die Antwort seitens GF. Wir sind ein recht junges Werk mit noch jüngerem BR...
Viele Grüße Dirk
14.05.2007 um 14:25 Uhr
Der Arbeitgeber ist nach BGB verpflichtet für Arbeit zu sorgen!
Die Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Ziff.5 BetrVG ist hier auch gegeben! Also wenn der Arbeitgeber die Kollegen anweist Urlaub zu nehmen, ohne die Zustimmung des Betriebsrates, würde ich über den §23 Abs.3 BetrVG mal nachdenken.q
14.05.2007 um 14:31 Uhr
Hallo Dirk, nach § 80 Abs. 1 BetrVG hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass geltene Gesetze, Verordnungen, u.s.w. durchgeführt werden. Auch nach dem § 16 Arbeitszeitgesetz ist der AG verpflichtet die Arbeitszeit aller MA aufzuzeichnen, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgeht. Der BR hat demnach die Einhaltung der Dokumentationspflichten des AG zu überwachen, dazu muss der AG die Zeitlisten dem BR vorlegen. Wenn der AG seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der BR dieses beim Arbeitsgericht einklagen (Beschlussverfahren). Ich empfehle Euch Seminare für Eure BR-Arbeit zu besuchen.
14.05.2007 um 14:54 Uhr
@ Frank B. Jou - auf geht's
@ pit47 natürlich besuchen wir Seminare und natürlich kennen wir auch die Theorie - aber in der Praxis ist es hier eben ein bisschen anders - nicht tarifgebunden, gewerkschaftlich kaum organisiert und die Leute selber wollen ja gar nicht, daß man etwas unternimmt. Naja und seitens PW wird alles auch ein bisschen locker gesehen - erst kürzlich hatten wir unseren Anwalt veranlasst, ein Schreiben aufzusetzen wegen Nichtbeachtung §87 - das hat den AG 400Eus gekostet. Die hat er bezahlt und fertig. Natürlich weise ich nun schon immer darauf hin, daß wir das doch beide nicht wollen ;-) - trotzdem kommen GF und PW einfach ihren Pflichten nicht nach, was die BR-Beteiligunsrechte betrifft. Ich denke, man ist hier immer noch am Ausloten, wie weit man wohl gehen kann (bzw. wie weit der BR (uns gibt es ja erst 2,5 Jahre) geht).
Danke für die Hinweise - wir tun, was wir können!! Dirk
14.05.2007 um 16:46 Uhr
hallo dirk, was die sonntagsarbeit angeht, falls sie nicht bei gewerbeaufsicht und br beantragt und auch genhmigt wurde. solltet ihr die gewerbeaufsicht mit ins boot nehmen. ein besuch des gewerbeaufsichtsamtes am sonntag in der firma kann wunder wirken. habe dies selbst schon in zusammen arbeit mit dem amt gemacht. gruß steini
14.05.2007 um 17:54 Uhr
Viel Text und keine Antwort auf die Frage!
der AG kommt in Annahmeverzug!
14.05.2007 um 18:19 Uhr
peanuts, so ganz hast Du Dirks Frage aber auch nicht beantwortet: "Was sollen die Kollegen tun?" Und er hatte ja durchaus mehrere Fragen auf die hier zum Teil auch eingegangen wurde. Deine Antworten wirken manchmal etwas hochmütig...;-)
Das Naheliegendste wäre, wenn die betroffenen Kollegen ohne Urlaubsantrag am Feiertag zu Hause bleiben. Falls sie doch Urlaub nehmen, da sie den Druck nicht stand halten, müssten sie m.E. an einem anderen Tag frei für den "gearbeiteten" Feiertag bekommen.
15.05.2007 um 09:42 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten und Hinweise, ich denke - wir haben hier die Kuh vom Eis. In einer Aussprache mit dem Personaler hat sich herausgestellt, daß es nie eine Anweisung gegeben hat, das Urlaub an Feiertagen genommen werden muß - hier hat wohl die Abt.Ltg. im Alleingang gehandelt. Die betroffenen Kollegen können (am 17.5.) ganz normal nach Schichtplan arbeiten und bekommen das dann auch inkl. Zuschläge bezahlt. Nun müssen wir noch klären, was am 1.5. geschehen ist - hier hat der Abt.Ltr. "Zeitausgleich" in den Schichtplan eingetragen - auch für Koll. die an diesem Tag gar nicht hätten arbeiten müssen, eijeijei.... Also dann - Danke noch mal und viele Grüße Dirk
15.05.2007 um 10:49 Uhr
ndwie kommt mir die ganze Sache bekannt vor! ;-)
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