Hallo, ich als neugewähltes MAV Mitglied bekam im Betrieb eine Frage bezüglich des Urlaubes gestellt.

Folgender Sachverhalt: Der AN mußte im Mai/Juni diesen Jahres einen Teil seines Urlaubs nehmen...unfreiwillig.
AN ist Küchenchef in unserem Pflegeheim ( BAT/Ost-Tarif). AN hat sich beschwert, aber nichts hat ishcgeändert...1 WO Urlaub miußte genommen werden.

Nun hab ich schon in sämtlichen AVR's geblättert (I-Net) nur leider nichts gefunden. Mir ist diese "bestimmte" Klausel nicht bekannt. Weiss vielleicht Jemand, ob dies so rechtens ist????

Über jede Antwort wär ich sehr, sehr dankbar....Vielen DAnk und MfG