W.A.F. LogoSeminare

AN muß neuen Urlaub zu bestimmter Zeit nehmen?

M
mutigeSchwester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich als neugewähltes MAV Mitglied bekam im Betrieb eine Frage bezüglich des Urlaubes gestellt.

Folgender Sachverhalt: Der AN mußte im Mai/Juni diesen Jahres einen Teil seines Urlaubs nehmen...unfreiwillig. AN ist Küchenchef in unserem Pflegeheim ( BAT/Ost-Tarif). AN hat sich beschwert, aber nichts hat ishcgeändert...1 WO Urlaub miußte genommen werden.

Nun hab ich schon in sämtlichen AVR's geblättert (I-Net) nur leider nichts gefunden. Mir ist diese "bestimmte" Klausel nicht bekannt. Weiss vielleicht Jemand, ob dies so rechtens ist????

Über jede Antwort wär ich sehr, sehr dankbar....Vielen DAnk und MfG

2.987010

Community-Antworten (10)

S
salvatore

06.07.2006 um 18:42 Uhr

Hallo Schwesterchen,

Ich nehme an, ihr habt keine Betriebsvereinbarung-Urlaub ? Müsst du vielleicht damit dich befassen. Ansonst schau § 87 BetrVG und denk daran: Urlaub ist für Erholung der AN aber auch sollte betriebliche Interesse am Betriebsablauf nicht vergessen werden. Na dann schöne Erholung

F
Fayence

06.07.2006 um 19:40 Uhr

Hallo mutige Schwester,

in kirchlichen Häusern (nehme an, Ihr seid eins) ticken die Uhren manchesmal anders! :-(

Der AG kann aber auch im Wirkungsbereich des BAT-O einem MA nicht einfach eine Woche "Zwangsurlaub" auf´s Auge drücken. Habe eine solche Klausel auch nicht finden können!

Ergänzend könnte diese Adresse für Dich informativ sein: http://www.bag-mav.de/

R
Rollie

06.07.2006 um 19:41 Uhr

@mutigeSchwester,

ich sehe nichts anstößiges daran, das der AN einen Teil seines Urlaubs nehmen mußte.

Wenn ich mir den 1. Absatz des § 7 des Bundesurlaubsgesetzes anschaue, läßt dieser durchaus die Interpretation zu, das der AG darüber entscheiden kann, wann der Arbeitnehmer Urlaub nimmt.

F
Fayence

06.07.2006 um 20:34 Uhr

@ Rollie

Mit dieser Deiner Auslegung bist Du m.E. aber ganz gewaltig auf dem Holzweg! Vielleicht noch mal lesen?

M
mutigeSchwester

06.07.2006 um 21:17 Uhr

Hallo Zusammen:-)

Danke für Eure Antworten...die Links waren etwas hilfreich, aber halt noch nicht vollständig....@Fayence, ja wir sind der Diakonie unterstellt.

Der AN hatte den ersten Urlaub im März geplant und ihn dann verschóben...vielleicht liegt es daran, das der AG ihn jetzt zugeteilt hat???

Ich forsche weiter, lieben Dank jedenfalls schon einmal:-)

F
Fayence

06.07.2006 um 22:10 Uhr

mutigeSchwester,

vielleicht versuchst Du es einfach mal mit einer weiteren Frage? Was ist denn jetzt noch unklar?

R
Rollie

07.07.2006 um 05:31 Uhr

@Fayence

Auch nach nochmaligem Lesen kann ich den Grund Deiner Kritik nicht verstehen.

F
Fayence

07.07.2006 um 12:04 Uhr

@ Rollie

Der AG kann dem Urlaubswunsch eines AN widersprechen, wenn höherrangige Interessen diesem Urlaubswunsch entgegen stehen, wobei diese einer gerichtlichen Beurteilung standhalten können sollten.

Aber, dass ein AG den Urlaub eines AN einseitig bestimmen kann, davon steht im §7 Abs. 1 BUrlG nichts geschrieben.

Jetzt klar?

R
Rollie

07.07.2006 um 12:19 Uhr

Gut, aber nehm doch mal als Beispiel Betriebsferien, (Laß ich mal den BR au0en vor). Hier hat doch z.B. der AN recht wenig Möglichkeiten, an der Gestaltung seitens AG einfluß zu nehmen.

Lies mal folgendes, dann magst Du möglicherweise zwar Recht haben, aber meine Argumentation verstehen.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wann

Dies deckt sich inhaltlich auch mit der Aussage eines Arbeitsrichters eines LAG mir gegenüber.

F
Fayence

07.07.2006 um 12:53 Uhr

Deine Argumentation ist verstanden! :-)

Das mit Betriebsferien ausgeübte Direktionsrecht des AG (in BR-losen Betrieben) erlaubt dennoch keine einseitige Festsetzung der Urlaubszeit eines einzelnen AN.

Ihre Antwort