Erstellt am 06.07.2006 um 16:42 Uhr von salvatore
Hallo Schwesterchen,
Ich nehme an, ihr habt keine Betriebsvereinbarung-Urlaub ? Müsst du vielleicht damit dich befassen. Ansonst schau § 87 BetrVG und denk daran:
Urlaub ist für Erholung der AN aber auch sollte betriebliche Interesse am Betriebsablauf nicht vergessen werden.
Na dann schöne Erholung
Erstellt am 06.07.2006 um 17:40 Uhr von Fayence
Hallo mutige Schwester,
in kirchlichen Häusern (nehme an, Ihr seid eins) ticken die Uhren manchesmal anders! :-(
Der AG kann aber auch im Wirkungsbereich des BAT-O einem MA nicht einfach eine Woche "Zwangsurlaub" auf´s Auge drücken. Habe eine solche Klausel auch nicht finden können!
Ergänzend könnte diese Adresse für Dich informativ sein:
http://www.bag-mav.de/
Erstellt am 06.07.2006 um 17:41 Uhr von Rollie
@mutigeSchwester,
ich sehe nichts anstößiges daran, das der AN einen Teil seines Urlaubs nehmen mußte.
Wenn ich mir den 1. Absatz des § 7 des Bundesurlaubsgesetzes anschaue, läßt dieser durchaus die Interpretation zu, das der AG darüber entscheiden kann, wann der Arbeitnehmer Urlaub nimmt.
Erstellt am 06.07.2006 um 18:34 Uhr von Fayence
@ Rollie
Mit dieser Deiner Auslegung bist Du m.E. aber ganz gewaltig auf dem Holzweg! Vielleicht noch mal lesen?
Erstellt am 06.07.2006 um 19:17 Uhr von mutigeSchwester
Hallo Zusammen:-)
Danke für Eure Antworten...die Links waren etwas hilfreich, aber halt noch nicht vollständig....@Fayence, ja wir sind der Diakonie unterstellt.
Der AN hatte den ersten Urlaub im März geplant und ihn dann verschóben...vielleicht liegt es daran, das der AG ihn jetzt zugeteilt hat???
Ich forsche weiter, lieben Dank jedenfalls schon einmal:-)
Erstellt am 06.07.2006 um 20:10 Uhr von Fayence
mutigeSchwester,
vielleicht versuchst Du es einfach mal mit einer weiteren Frage? Was ist denn jetzt noch unklar?
Erstellt am 07.07.2006 um 03:31 Uhr von Rollie
@Fayence
Auch nach nochmaligem Lesen kann ich den Grund Deiner Kritik nicht verstehen.
Erstellt am 07.07.2006 um 10:04 Uhr von Fayence
@ Rollie
Der AG kann dem Urlaubswunsch eines AN widersprechen, wenn höherrangige Interessen diesem Urlaubswunsch entgegen stehen, wobei diese einer gerichtlichen Beurteilung standhalten können sollten.
Aber, dass ein AG den Urlaub eines AN einseitig bestimmen kann, davon steht im §7 Abs. 1 BUrlG nichts geschrieben.
Jetzt klar?
Erstellt am 07.07.2006 um 10:19 Uhr von Rollie
Gut, aber nehm doch mal als Beispiel Betriebsferien, (Laß ich mal den BR au0en vor). Hier hat doch z.B. der AN recht wenig Möglichkeiten, an der Gestaltung seitens AG einfluß zu nehmen.
Lies mal folgendes, dann magst Du möglicherweise zwar Recht haben, aber meine Argumentation verstehen.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wann
Dies deckt sich inhaltlich auch mit der Aussage eines Arbeitsrichters eines LAG mir gegenüber.
Erstellt am 07.07.2006 um 10:53 Uhr von Fayence
Deine Argumentation ist verstanden! :-)
Das mit Betriebsferien ausgeübte Direktionsrecht des AG (in BR-losen Betrieben) erlaubt dennoch keine einseitige Festsetzung der Urlaubszeit eines einzelnen AN.