Urlaub erhalten/entzogen
Kann zugesagter Urlaub zurück genommen werden, weil das System den Urlaub nicht erfasst hat?!
Gruß
Community-Antworten (3)
27.07.2023 um 20:05 Uhr
Hallo,
ich schließe mal aus deiner nicht sehr präzise formulierten Schilderung, dass dein Arbeitgeber dir gewährten Urlaub wieder zurückziehen möchte, weil "das System" (was auch immer das sein soll) den Urlaub nicht erfasst habe.
Gewährter Urlaub kann durch den Arbeitgeber nicht zurückgenommen werden. Was du natürlich brauchst, ist ein Nachweis, dass dir der Urlaub auch tatsächlich gewährt wurde.
28.07.2023 um 08:47 Uhr
Hallo und Danke, habe eine Mail, wo die Gewährung drin steht, "System" ist das, wo der Urlaub erfassst wird. Gibt es ein Gesetz, was mir helfen könnte?!
28.07.2023 um 11:37 Uhr
Sein angeblicher Grund stellt keinen Notfall dar um deinen bereits genehmigten Urlaub zu stornieren. Kannst du nachweisen das dein Urlaub schon genehmigt war?
Darf der Chef einfach so Urlaub streichen? Der Arbeitgeber darf genehmigten Urlaub nur streichen, wenn dies mit der Zustimmung des Angestellten geschieht oder ein Notfall vorliegt.
Was gilt in diesem Fall als Notfall? Um wegen eines Notfalls Urlaub streichen zu können, muss eine existenzbedrohende Ausnahmesituation im Unternehmen vorliegen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Produktion ins Stocken gerät, weil sehr viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit erkrankt sind.
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