Einköpfiger Betriebsrat - wie oft Betriebsversammlungen einberufen?
Hallo, ich bin seit 4 Wochen stellvertretende Betriebsrätin.Wir sind nur 18 MitarbeiterInnen und somit gibt es nur 1 Betriebsrat. Ich steh völlig allein da und plötzlich wird von mir eine Betriebsversammlung gefordert, die, so habe ich nachgelesen mind. 1x pro Kalenderhalbjahr vorgeschrieben ist Gilt dieser Umstand auch für 1 köpfige Betriebsräte? Die GL selbst habe ich erst 1x als Stellvertretung konsultiert. Und dafür eine Betriebsversammlung einberufen? Können die KollegInnen ohne trifftigen Grund darauf bestehen? Muß ich Fristen beachten ß Vielen Dank im Voraus, Lucie.
Community-Antworten (2)
03.07.2008 um 01:15 Uhr
Hallo, wo hast Du das mit den 1x pro Kalenderhalbjahr nachgelesen? Die Betriebsversammlung dient der Aussprache und Information zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat. Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Kann eine Betriebsversammlung mit allen Arbeitnehmern des Betriebs wegen der Eigenart des Betriebs, z.B. Schichtbetrieb, nicht stattfinden, so sind die Versammlungen als Teilversammlungen durchzuführen. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 BetrVG vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Pro Kalenderhalbjahr kann der Betriebsrat eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorliegen einmal, weitere Abteilungsversammlung durchführen, wenn ihm dies zweckmäßig erscheint. Außerordentliche Versammlungen aus wichtigem Grund, z.B. Betriebs- oder Abteilungsschließungen, sind grundsätzlich jederzeit zulässig Einberufen werden können die Versammlungen grundsätzlich nur vom Betriebsrat. Eine Ausnahme davon bildet § 17 BetrVG zur Bestellung eines Wahlvorstands. Der Betriebsrat ist des weiteren verpflichtet, nach § 43 Abs. 3 BetrVG eine Betriebsversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer dies fordert, auf Wunsch des Arbeitgebers. Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann beim Betriebsrat beantragen eine Betriebs- oder Abteilungsversammlung einzuberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Versammlungen durchgeführt wurden. Zwei Wochen nach Eingang des Antrags hat eine entsprechende Versammlung stattzufinden. Wenn der Betriebsrat, auch wenn er nur 1 Köfig ist dagegen verstösst, dann verstösst er auch gegen das BetrVG, und ist damit immer angreifbar von Arbeitgebern aber auch von den Arbeitnehmern.
03.07.2008 um 01:37 Uhr
@Lucie und wieso bist Du STELLVERTRETENDE BETRIEBSRÄTIN??? Wenn ich das BetrVG richtig verstehe,
§ 9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person
bist Du entweder Betriebsrätin, dann ist es Deine Plicht, alle KALENDER___VIERTEL___JAHRE eine Betriebsversammlung abzuhalten, oder Du bist Ersatzmitglied und dann ist es die Frage, ob es Deine Aufgabe ist, eine Betriebsversammlung abzuhalten.
Verwandte Themen
Betriebsfrieden: Störung
ÄlterHallo, bei uns hat im Jahre WXYZ ein Umstrukturierungsprozess stattgefunden. Im ganzen Jahr WXYZ fand nur eine Betriebsversammlung und zwar vor dem Umstrukturierungsprozess statt. Als ich Mitgli
Betriebsversammlungen Umfrage.
ÄlterHallo liebe Mitstreiter/innen Wir der 5 köpfige BR einer Metallverarbeitenden Firma im südlichen Niedersachen haben ein Problem. Es ist soweit, der Chef macht ernst und hat beim Arbeitsgericht An
Betriebsversammlungen
ÄlterVielen Dank für die umfangreichen Antworten zu meinem gestrigen Thema bezgl. Betriebsvereinbarung. Zum Thema Betriebsversammlung habe ich von der Geschäftsführung folgende Antwort erhalten: "...gibt
Nochmals Betriebsversammlungen
ÄlterGuten Morgen, vielen Dank für Eure Antworten an BMW, Sphinx und der alte Heini. Also kann ich das so verstehen, auch die vierteljährlichen Betriebsversammlungen (von BR), wenn diese durchgeführt werde
Problem mit "arbeitgeberfreundlichen" Betriebsrat, was tun?
Hallo. Eines vorweg, ich bin kein Betriebsratsmitglied, hoffe dennoch auf hilfreiche Informationen. Letztens habe ich bei meinen Betriebsrat angefragt, warum seit einigen Jahren keine Betriebsversamm