Hallo, ich bin seit 4 Wochen stellvertretende Betriebsrätin.Wir sind nur 18 MitarbeiterInnen und somit gibt es nur 1 Betriebsrat. Ich steh völlig allein da und plötzlich wird von mir eine Betriebsversammlung gefordert, die, so habe ich nachgelesen mind. 1x pro Kalenderhalbjahr vorgeschrieben ist Gilt dieser Umstand auch für 1 köpfige Betriebsräte? Die GL selbst habe ich erst 1x als Stellvertretung konsultiert. Und dafür eine Betriebsversammlung einberufen? Können die KollegInnen ohne trifftigen Grund darauf bestehen? Muß ich Fristen beachten ß
Vielen Dank im Voraus, Lucie.