Einberufung einer Betriebsversammlung - welche Frist gilt da?
Hallöchen, gibt es irgendwo eine Regelung in der steht wie lange vorher ein Aushang gemacht werden MUß um eine Betriebsversammlung einzuberufen? Könnte man den Aushang in der einen Woche machen und in der nächsten gleich die Versammlung? Sozusagen reichen da 7 Tage?
Community-Antworten (2)
23.09.2005 um 19:42 Uhr
Eine Woche reicht ganz sicher. Bei uns war es nur ein Tag mehr.
10.10.2005 um 12:51 Uhr
eine woche ist völlig ausreichend. einen tag halte ich selber für viel zu kurz. das LAG Düsseldorf hat eine drei tage frist ausgesprochen. bedenke bitte, daß alle arbeitnehmer, der AG und! die gewerkschaft zeit haben müßen, sich auf diese veranstaltung vorzubereiten, bzw. ihre vertreter zu schicken. es gibt auch kollegen, die im urlaub sind und unterrichtet werden sollten... andernfall, bei zu kurzer frist, kann der AG sogar, unetr berufung auf die nicht ordnungsgemäße einladung, die BetrVers untersagen!
LAG Düsseldorf 11.4.1989 - 12 TaBV 9/89 = DB 1989, 2284
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