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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einberufung einer Betriebsversammlung - welche Frist gilt da?

F
Ford0091
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen, gibt es irgendwo eine Regelung in der steht wie lange vorher ein Aushang gemacht werden MUß um eine Betriebsversammlung einzuberufen? Könnte man den Aushang in der einen Woche machen und in der nächsten gleich die Versammlung? Sozusagen reichen da 7 Tage?

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Community-Antworten (2)

M
Mumie

23.09.2005 um 19:42 Uhr

Eine Woche reicht ganz sicher. Bei uns war es nur ein Tag mehr.

P
packer

10.10.2005 um 12:51 Uhr

eine woche ist völlig ausreichend. einen tag halte ich selber für viel zu kurz. das LAG Düsseldorf hat eine drei tage frist ausgesprochen. bedenke bitte, daß alle arbeitnehmer, der AG und! die gewerkschaft zeit haben müßen, sich auf diese veranstaltung vorzubereiten, bzw. ihre vertreter zu schicken. es gibt auch kollegen, die im urlaub sind und unterrichtet werden sollten... andernfall, bei zu kurzer frist, kann der AG sogar, unetr berufung auf die nicht ordnungsgemäße einladung, die BetrVers untersagen!

LAG Düsseldorf 11.4.1989 - 12 TaBV 9/89 = DB 1989, 2284

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