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Betriebsversammlung wie oft vorgeschrieben ?

H
Hein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser BR hat im letzten Jahr eine Betriebsversammlung veranlasst.

Meine Frage: Ist das gesetzlich in Ordnung, oder müssen es mehr Versammlungen sein? Ich glaube unser BR hat sich nur aus Provilierungsabsichten wählen lassen. Ich kann keine erkennbaren positiven Aktivitäten seitens des BR erkennen. Für Infos und Anregungen bin ich dankbar.

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Community-Antworten (8)

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Werner

11.08.2006 um 13:13 Uhr

Hallo Hein, laut BetrVG müßen 4 Betriebsversammlungen pro Jahr abgehalten werden. Wird aber nicht immer und von allen so gehandhabt.

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Klaus

11.08.2006 um 16:13 Uhr

Ähnlich, laut BetrVG ist in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung abzuhalten.

Viele Grüße Klaus

W
Waldfee

11.08.2006 um 16:41 Uhr

Eigentlich muss der BR mindestens vier Betriebsversammlungen im Jahr einberufen, tatsächlich sind es häufig eher weniger. In einem unserer kleineren Zweigbetriebe ist der BRV schon ziemlich entnervt, weil er auf Druck eines BR-Mitglieds alle 3 Monate eine Betriebsversammlung einberufen muss, zu der mittlerweile kaum noch jemand erscheint, weil i.d.R. auch nicht alle 3 Monate irgendwas sensationelles passiert. Aber er zieht es eisern durch, auch wenn er irgendwann alleine da sitzt ....

Gruss

W
wastl

11.08.2006 um 16:41 Uhr

@hein eine Betriebsversammlung hat allerdings keineswegs nur das Ansinnen, "positive Aktivitäten" des BR zu präsentieren! darüber hinaus bin ich dankbar für einen hinweis, welche provilierungsabsichten ich durch eine betriebsrattätigkeit haben kann. bislang kann ich nur mehr arbeit erkennen (die ich zugegebener maßen gerne in kauf nehme) - profilieren ist da leider bislang nnicht möglich

L
Lotte

11.08.2006 um 20:42 Uhr

Hein, wenn dauerhaft gegen die Regel, in jedem Kalendervierteljahr eine BetrV einzuberufen, verstoßen wird, so ist dies eine Pflichtverletzung nach §23 BetrVG.

Das wurde hier schon häufiger diskutiert und es lohnt sich vielleicht, in den alten freds noch mal nachzulesen.

K
Kölner

12.08.2006 um 01:10 Uhr

@Waldfee Es ist ja schon erschreckend, wie lapidar mit einer gesetzlichen Vorgabe in der Realität umgegangen wird. Das Grausen erreichte mich dann vollständig, als sich mir der Sinn Deiner Ausführungen erschloss.

W
Waldfee

12.08.2006 um 02:59 Uhr

Kölner, das ist nun mal die Realität in vielen Betrieben und ich habe diese so geschildert, wie wie es mir von dem betreffenden BRV berichtet wurde. Niemandem ist damit gedient, wenn man peinlich korrekt am Buchstaben des Gesetzes klebt und selbst nachts im Schlaf die einschlägigen Paragrafen vor sich hin murmelt. Im Leben und in der Betriebsratsarbeit gibt es immer einen , ich sag mal, Toleranzbereich in dem wir uns doch alle bewegen. Wenn der Tag heute um ist, wird jeder von uns auf die ein oder andere Art mal gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen haben. Vielleicht bist du heute bei Rot über die Straße gegangen, hast deine Kippe achlos in die Ecke geworfen, bei der Steuererklärung den einen oder anderen Betrag ein wenig zu deinen Gunsten verschoben, oder oder oder .... und trotzdem funktioniert das System als Ganzes. Perfektion bei der Betriebsratsarbeit wird es kaum geben, irgendwo macht man immer Kompromisse. Es stellt sich dann nur die Frage, ob zu einer guten Betriebsratsarbeit vordringlich die Aufgabe gehört, alle 3 Monate eine Betriebsversammlung abzuhalten. Für mich als nicht freigestellter BR setze ich einfach andere Prioritäten, ohne dass ich ein schlechtes Gewissen habe, weil ich vielleicht nur alle 6 Monate eine Betriebsversammlung abhalte.

angenehmes Wochenende Waldfee

K
Kölner

12.08.2006 um 11:13 Uhr

@Waldfee Durch Deine Ausführung wird es nicht besser. Die Konsequenzen wären - sehr ernst gesprochen - mein Mandat mit dieser Einstellung sofort niederzulegen und eine kollegiale Mitarbeiterbesprechungsstelle einzurichten (ausserhalb der Arbeitszeit). Das ist dann falsch spielen! Aber richtiges Spielen muss man können...und die Regeln beherrschen. Ich wünsche Dir noch viele Aha-Effekte und das Verständnis für das richtige Spiel.

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