Erstellt am 11.08.2006 um 11:13 Uhr von Werner
Hallo Hein,
laut BetrVG müßen 4 Betriebsversammlungen pro Jahr abgehalten werden.
Wird aber nicht immer und von allen so gehandhabt.
Erstellt am 11.08.2006 um 14:13 Uhr von Klaus
Ähnlich, laut BetrVG ist in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung abzuhalten.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 11.08.2006 um 14:41 Uhr von Waldfee
Eigentlich muss der BR mindestens vier Betriebsversammlungen im Jahr einberufen, tatsächlich sind es häufig eher weniger. In einem unserer kleineren Zweigbetriebe ist der BRV schon ziemlich entnervt, weil er auf Druck eines BR-Mitglieds alle 3 Monate eine Betriebsversammlung einberufen muss, zu der mittlerweile kaum noch jemand erscheint, weil i.d.R. auch nicht alle 3 Monate irgendwas sensationelles passiert. Aber er zieht es eisern durch, auch wenn er irgendwann alleine da sitzt ....
Gruss
Erstellt am 11.08.2006 um 14:41 Uhr von wastl
@hein
eine Betriebsversammlung hat allerdings keineswegs nur das Ansinnen, "positive Aktivitäten" des BR zu präsentieren!
darüber hinaus bin ich dankbar für einen hinweis, welche provilierungsabsichten ich durch eine betriebsrattätigkeit haben kann. bislang kann ich nur mehr arbeit erkennen (die ich zugegebener maßen gerne in kauf nehme) - profilieren ist da leider bislang nnicht möglich
Erstellt am 11.08.2006 um 18:42 Uhr von Lotte
Hein,
wenn dauerhaft gegen die Regel, in jedem Kalendervierteljahr eine BetrV einzuberufen, verstoßen wird, so ist dies eine Pflichtverletzung nach §23 BetrVG.
Das wurde hier schon häufiger diskutiert und es lohnt sich vielleicht, in den alten freds noch mal nachzulesen.
Erstellt am 11.08.2006 um 23:10 Uhr von Kölner
@Waldfee
Es ist ja schon erschreckend, wie lapidar mit einer gesetzlichen Vorgabe in der Realität umgegangen wird. Das Grausen erreichte mich dann vollständig, als sich mir der Sinn Deiner Ausführungen erschloss.
Erstellt am 12.08.2006 um 00:59 Uhr von Waldfee
Kölner,
das ist nun mal die Realität in vielen Betrieben und ich habe diese so geschildert, wie wie es mir von dem betreffenden BRV berichtet wurde. Niemandem ist damit gedient, wenn man peinlich korrekt am Buchstaben des Gesetzes klebt und selbst nachts im Schlaf die einschlägigen Paragrafen vor sich hin murmelt. Im Leben und in der Betriebsratsarbeit gibt es immer einen , ich sag mal, Toleranzbereich in dem wir uns doch alle bewegen. Wenn der Tag heute um ist, wird jeder von uns auf die ein oder andere Art mal gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen haben. Vielleicht bist du heute bei Rot über die Straße gegangen, hast deine Kippe achlos in die Ecke geworfen, bei der Steuererklärung den einen oder anderen Betrag ein wenig zu deinen Gunsten verschoben, oder oder oder .... und trotzdem funktioniert das System als Ganzes. Perfektion bei der Betriebsratsarbeit wird es kaum geben, irgendwo macht man immer Kompromisse. Es stellt sich dann nur die Frage, ob zu einer guten Betriebsratsarbeit vordringlich die Aufgabe gehört, alle 3 Monate eine Betriebsversammlung abzuhalten. Für mich als nicht freigestellter BR setze ich einfach andere Prioritäten, ohne dass ich ein schlechtes Gewissen habe, weil ich vielleicht nur alle 6 Monate eine Betriebsversammlung abhalte.
angenehmes Wochenende
Waldfee
Erstellt am 12.08.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
@Waldfee
Durch Deine Ausführung wird es nicht besser. Die Konsequenzen wären - sehr ernst gesprochen - mein Mandat mit dieser Einstellung sofort niederzulegen und eine kollegiale Mitarbeiterbesprechungsstelle einzurichten (ausserhalb der Arbeitszeit).
Das ist dann falsch spielen!
Aber richtiges Spielen muss man können...und die Regeln beherrschen. Ich wünsche Dir noch viele Aha-Effekte und das Verständnis für das richtige Spiel.