Hallo alle weisen Köpfe hier! Habe eine Frage zur Durchsetzung des MB-Rechts nach §99. Eine Oberärztin ist seit gestern bei uns beschäftigt. Eine Anhörung haben wir seit letzter Woche Vorliegen, über ihre Anstellung zum 1.10.08. Auf dieser steht zur Info dass sie bis dahin per Gestellungsvertrag von ihrem bisherigen AG(der unser Gesellschafter aber nicht Teil des Betriebs ist) bei uns arbeiten soll. Ihre Integration organisatorisch und weisungsbefugnisse sind klar. Da der GF sich in Sachen MB schon viel erlaubt hat, will ich dem BR vorschlagen hier eine arbeitsgerichtliche Verfügung zu erwirken, da ich glaube, sonst lernt ers nie. Hat jemand Erfahrung mit Durchsetzung in dieser Form? Habe Gestellungsvertrag gegoogelt und ein BAG Urteil gefunden, das Mitbestimmung bei Gestellungsvertrag klar bejaht. Danke für Tipps aus der praxis Hexelein