Erstellt am 03.07.2008 um 09:15 Uhr von uhu
@Hexelein
die Beschäftigung eines AN auf Grund eines Gestellungsvertrages ist definitiv mitbestimmungspflichtig gem. § 99 BetrVG (siehe auch Fitting § 99 RN 57)
Erstellt am 03.07.2008 um 11:23 Uhr von uhu
@Hexelein
Nachtrag : Beschluss fassen Rechtsanwalt zu beauftragen; RA soll per einstweiliger Verfügung beim ArbGer beantragen, Beschäftigung der OÄ durch den AG zu unterlassen; Beschlussverfahren einleiten wg. Verstoß AG gegen Mitbestimmungsrechte des BR gem. BetrVG; im Antrag zum Beschlussverfahren sollten dann auch alle bisherigen Verstöße eures AG aufgeführt werden mit Verlangen, dass Gericht ihm gesetztreues Verhalten auferlegt;
Erstellt am 03.07.2008 um 12:27 Uhr von Kölner
@uhu
Dann kann man nur hoffen, dass der AG jetzt nicht behauptet, es handle sich um einen Werkvertrag.
;-)
Erstellt am 03.07.2008 um 15:48 Uhr von uhu
@Kölner
selbst wenn...; solange der AG das im Verfahren vor dem ArbGer behauptet oder gar belegt, wäre doch trotzdem der Zweck für den BR erfüllt - allein schon durch die schriftliche Antragsbegründung des RA wird die wiederholte Nichtbeachtung der MBR durch den AG öffentlich behandelt;
sollte aber nicht so kommen; BR Hexelein hat es ja schon schriftlich vom AG, dass die Beschäftigung per Gestellungsvertrag erfolgt;
Erstellt am 03.07.2008 um 15:59 Uhr von Hexelein
Danke für eure Antworten. Der GF hat sich wohl auch informiert und so schnell wie sonst nie noch kurz vor unserer BR-Sitzung die Anhörung reingereicht. An Kölner : bei der Anhörung für Arbeitsverh. ab OKTober 08 stand das vom Gestellungsvertrag mit drauf, so dass er sich wohl schwer getan hätte, mit dem Werkvertrag vor Gericht. Jetzt brauchen wirs nicht und das ist auch gut so. Gruß an alle Hexelein