Jemand Erfahrung mit Peakon
Wir haben Information erhalten , dass das Konzern mit Hilfe Peakon Umfrage unter Mitarbeiter starten möchte .
(Jeder Mitarbeiter erhält einen Zugangscode/Einladung durch Peakon (Analyseplattform für Mitarbeiterbefragungen). Mitarbeiter ohne Firmenaccount erhalten den Zugangscode über ihren Vorgesetzten. Die Umfrage kann mit dem Smartphone oder einem Firmenrechner gestartet werden.
Meine Frage Ist das immer noch Anonym? Risiko ? Sinnvoll oder nicht ?
VG
Community-Antworten (2)
01.11.2018 um 07:20 Uhr
Klingt nicht gerade anonym. Aber ihr seid ja in der Mitbestimmung (möglicher Weise der KBR). §§ 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG und 94.
12.11.2018 um 20:00 Uhr
Auch bei uns wird eine Mitarbeiterbefragung mittels Peakon durchgeführt. Ob eine Mitbestimmung vorliegt, wird gerade in einem ähnlichen Fall vorm BAG geprüft. Das wird also vor Gericht ganz unterschiedlich gesehen. In Papierform und Auswertung durch eine externe Firma, ist das wohl nicht Mitbestimmungspflichtig. LG micha53
Verwandte Themen
Wer hat Erfahrung mit BR Portalen ? Sinn und Zweck
ÄlterWer hat Erfahrung mit BR Portalen ? Bin am Überlegen ob es für unsere MA´s sinn macht, die Technik, steht zur Verfügung, allerdings müsste ich noch so kleinigkeiten wie Zeit aufwand,nutzen etc.. in
TÜV Rheinland fungiert als Verleiharbeitsfirma - hat jemand von Euch Erfahrung mit der Leiharbeitsfirma?
Älterhabe eine Frage: hat jemand von Euch erfahrung mit der Leiharbeitsfirma TÜV Rheinland ?? Unser AG will Leiharbeitnehmer in den Betrieb aufnehmen, kann man das als BR verhindern und wenn ja, wie? Angeb
§ 84 BetrVG Beschwerde über mobbenden Kollegen - Hat jemand aus dem Forum mit so etwas schon einmal Erfahrung sammeln können und kann uns daher Tipps geben?
ÄlterHallo Betriebsratskolleginnen und -kollegen, ich habe eine Frage und bitte um eure Fachkundige unterstützung. Ein Kollege hat an den Betriebsrat einen Brief geschrieben, in dem er den BR- auffor
Ausschreibungen oft auf eine Person zugeschnitten
ÄlterIn unserem Betrieb kommt es oft vor, dass Ausschreibungen von der Personalabteilung an eine bestimmte Person oder an nur wenige Personen gerichtet sind. Das jüngste Beispiel war für eine neue Stelle
AGG und Elternzeit - Elternzeit als "Erfahrung" gerechnet bei Höhergruppierung?
ÄlterIn vielen Tarifverträgen steht ja drin, dass höher gruppiert wird nach Erfahrung. Wie wird das bei Euch gehandhabt, wenn z.B. jemand 1 Jahr da ist und dann 3 Jahre Elternzeit, werden dann die 4 Ja