Erstellt am 10.11.2009 um 22:24 Uhr von gewerkschafter
Zu Klären wäre u.a.:
- persönliche Daten in Blick auf AGG und Notwendigkeit für Job
- Wo verbleiben der Bögen und wie lange?
- Zugriff auf alte Bögen bei Mehrfachbewerbungen
- Welche festzustellenden Skils und Fähigkeiten - nicht zu viel und nicht zu wenig.
- was passiert mit den überfüssigen Antworten, Skills und Fähigkeiten. Sind die als "Zusatzqualifikation" zu bewerten, dürfen die für Personalentwicklung benutzt werden, dürfen die Bögen bei späterer interner Bewerbung verwendet werden?
- Wer wertet aus und nach welchen Kriterien? Geheimhaltung hierbei?
- gehören die Bögen zu den Bewerbungsunterlagen (und erhält der BR diese dann)?
- Verbleib in der Personalakte ?