Hallo,
die Firma löst einen Betriebsteil auf ( Wegfall des Auftrages, 65 Arbeitsplätze fallen weg ).
Von dieser Schließung sind die Arbeitsplätze von 3 BR Mitgliedern betroffen.

Die Firma unterhält auch andere Abteilungen, die einen ähnlichen Aufgabenbereich haben, wie der, der wegfällt. Dort Arbeiten Kollegen, die Namentlich vom Auftraggeber geordert werden ( Arbeitnehmerüberlassung ).
Da die 3 BR Mitglieder innerhalb der Firma nicht wo anders hin versetzt werden können, droht auch Ihnen die Kündigung.

Wie schaut es den mit den Rechtlichen Aspekten in so einer Situation aus ?

Lt. §15 KSchG kann ein BR ja gar nicht Ordentlich Gekündigt werden.

Ist es Sinnvoll, auf Versetzung in die genannte Abt. zu klagen?

Oder sollte lieber, um das weiterbestehen der Firma zu sichern, darauf verzichtet werden?

Lt. AG könnte das Verhältnis zum Auftraggeber einen schaden nehmen, wenn nun plötzlich andere Leute auf den Plätzen sitzen.
Was evtl. einen Wegfall des Auftrages zur folge hätte, was die Situation nicht gerade Positive beeinflußt.

Bin für jeden Tipp Dankbar.