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Versetzung bei Kündigung?

L
LHKassel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Eine Mitarbeiterin hat zum 31.10.2007 gekündigt. Heute legt uns der AG eine Anhörung auf VERSETZUNG dieser MA vor. Sie hat sich auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben (Beginnend zum 01.11.2007) Eine frühere Versetzung haben wir begründet abgelehnt. Der AG will die Durchsetzung/Einstellung unbedingt erreichen. Frage: Ist es eine Versetzung oder handelt es sich um eine EINSTELLUNG?

Gruß Lutz

5.06802

Community-Antworten (2)

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paula

26.10.2007 um 02:26 Uhr

es passiert doch wohl gerade folgendes:

MA hat wird die Kündigung zurücknehmen, wenn die Versetzung klappt...

Sie scheidet nicht aus und dann ist das doch klar oder... wo ist denn bei Euch da das Problem?

C
cdimoe

26.10.2007 um 10:09 Uhr

Wenn die MA gekündigt hat, und Ihre Kündigung nicht widerrufen hat, gilt es als Neueinstellung zu welchen Konditionen auch immer. Wenn die Kündigung zurückgenommen ist, kann auf jedenfall die Versetzung erfolgen, vorausgesetzt, das die Stelle auch intern ausgeschrieben war,bzw. der Betriebsrat in beiden Fällen unterrichtet wurde, und die Zustimmung erfolgt ist cdimoe

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