Hallo alle zusammen, ich benötige mal wieder eure Hilfe. Es geht um einen neu entstandenen Betriebsteil und die damit verbundene Versetzung einiger Kollegen. Lt. AV kann der ArbG seine Mitarbeiter an jedem Stanort einsetzen, 1.Frage: meiner Meinung nach gilt das nicht für den neuen Betriebsteil und der ArbG kommt nicht um eine Versetzung herum oder? 2. Frage: Der ArbG möchte sich das Hintertürchen offen lassen, alle Kollegen hin und her zu schicken, wie es ihm gerade passt, bzw. wie er es gerade braucht. Für einige Kollegen sind damit erhöhte Fahrkosten verbunden (12 km mehr zum neuen Betriebsteil). Auch hier kommt der ArbG doch nicht um eine Versetzung herum und ggf. einem Nachteilsausgleich aufgrund der erhöhten Kosten herum oder? Ich danke euch vielmals im Voraus!!!