Hallo wertes Forum,


ich hätte gerne für den folgenden Fall mal Eure Ansicht, ob hier der BR irgendwie mit im Boot ist:

In unserem Team von 25 Personen (IT Dienstleistung) gibt es 6 Personen, die eine nächtliche telefonische Rufbereitschaft sicherstellen. Diese wird als Projektzulage zusätzlich zum Arbeitslohn je nach Aufwand (d.h. Anzahl der Rufbereitschaftsdienste) zusätzlich vergütet. Das sind mehrere 100 Euro pro Monat, also ein nicht unerheblicher Anteil des Gehalts.

Unser AG möchte nun einem dieser Mitarbeiter aus dem Team der Rufbereitschaft herausnehmen. Hintergrund ist, dass der Kunde, der die Rufbereitschaft beauftragt und bezahlt hat, bestimmte Anfoderungen neu stellt, die der Kollege nicht erfüllt. Der Kollege selbst ist darüber natürlich überhaupt nicht begeistert, da ihm dadurch einiges an Geld am Monatsende fehlen wird, und hat sich an uns als Betriebsrat gewandt.

Er führt diese Aufgabe seit mehr als 4 Jahren kontinuierlich aus. Es gibt hierüber allerdings keine schriftliche Vereinbarung, die Rufbereitschaft wurde mal eingerichtet, der Kollege gefragt ob er das machen will, er hat damals zugestimmt, und so macht er das nun seit diesen 4 Jahren.

Mein persönliches Gefühl sagt mir, dass das hier eine arbeitsrechtliche Frage ist, die der AG und der AN direkt miteinander klären müssen. Oder sind wir als BR hier mit im Boot? Hat der Kollege vielleicht einen gewohnheitsrechtlichen Anspruch auf diesen Teil seiner Vergütung???

Bin für jeden Kommentar und Hinweis dankbar!