W.A.F. LogoSeminare

BR Mitbestimmung bei Zulagen (geldwerter Vorteilen)

B
BRADV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage: ist der BR über Zulagen im Rahmen von geldwerter Vorteilen bei vereinzelten KollegInnen zu beteiligen? Hier geht es um einen Zuschuss für denmn Kitaplatz und Nutzung des Firmenautos auch privat?

3.54601

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

11.08.2009 um 21:40 Uhr

@BRADV, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, hat der BR bei der Gewährung von geldwerten Vorteilen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Die Gewährung solcher zusätzlich zum Lohn gewährter Vergünstigungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung.

Ihre Antwort