BR Mitbestimmung bei Zulagen (geldwerter Vorteilen)
Hallo, ich habe da mal eine Frage: ist der BR über Zulagen im Rahmen von geldwerter Vorteilen bei vereinzelten KollegInnen zu beteiligen? Hier geht es um einen Zuschuss für denmn Kitaplatz und Nutzung des Firmenautos auch privat?
Community-Antworten (1)
11.08.2009 um 21:40 Uhr
@BRADV, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, hat der BR bei der Gewährung von geldwerten Vorteilen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Die Gewährung solcher zusätzlich zum Lohn gewährter Vergünstigungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung.
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