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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Mitbestimmung bei Zulagen (geldwerter Vorteilen)

B
BRADV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage: ist der BR über Zulagen im Rahmen von geldwerter Vorteilen bei vereinzelten KollegInnen zu beteiligen? Hier geht es um einen Zuschuss für denmn Kitaplatz und Nutzung des Firmenautos auch privat?

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

11.08.2009 um 21:40 Uhr

@BRADV, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, hat der BR bei der Gewährung von geldwerten Vorteilen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Die Gewährung solcher zusätzlich zum Lohn gewährter Vergünstigungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung.

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