Gleichstellungsantrag - Fragebogen an den Arbeitgeber?
Bei der Agentur für Arbeit wurde eine Gleichstellung beantragt. Nun soll der Arbeitgeber befragt werden.
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Wann findet die Befragung in der Regel statt? Sofort, wenn der Antrag bei der AfA eingegangen ist oder erst nach 3 Wochen aufgrund des Kündigungsschutzes?
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Wie sieht der Fragebogen für den Arbeitgeber aus? Welche Fragen werden ihm gestellt? Kann man sich online diesen Fragebogen anschauen?
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Wer ist gemeint mit Arbeitgeber? Der Vorgesetzte oder welche Person bekommt den Fragebogen? Weitere Personen sind der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat und eben der Arbeitgeber, aber wer ist mit Arbeitgeber gemeint?
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Bekommt man von der AfA eine Zwischeninformation, dass der Antrag bearbeitet wird, der Arbeitgeber befragt wird oder kommt am Ende nur der Bescheid und vorher nichts?
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Was genau erfährt der Arbeitgeber? Welche Details vom behinderten Arbeitnehmer werden ihm von der AfA mitgeteilt?
Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten.
Community-Antworten (6)
14.12.2019 um 12:05 Uhr
@Malinar 1.Die Befragung wird Zeitnah statt finden. Alles andere würde ja keinen Sinn machen. 2.Online kann man die Fragestellung an den AG nicht finden. Ist für den AN aber auch irrelevant. Mit AG ist der AG gemeint mit dem du einen Arbeitsvertag geschlossen hast. Dieser hat jedoch Erfüllungsgehilfen. Schicht- Abteilungsleiter und eine Personalabteilung die den Schriftkram macht. Die AFA wird keine Zwischenmeldungen erhalten. Was der AG hier erfährt kannst du am besten beim Integrationsamt erfahren. Sind jedoch keine detaillierten Informationen über eine Krankheit.
14.12.2019 um 19:50 Uhr
Hallo Malinar Wende dich mit deinen Fragen an den Schwerbehindertenvertrteter in deiner Firma. Der sollte dir auch beim Ausfüllen deines Fragenbogens helfen, damit da keine Fehler passieren. Soltest du den Antrag telefonisch unsw. gestellt haben, bekommst du deine Anhörung zugesandt. Hier wird per Stempel der Eingang des Antrags (nicht der Anhörung) angegeben. Ab diesem Datum hast du Kündigungsschutz bis zur endgültigen Entscheidung auch wenn du Widerspruch einlegen musst.
14.12.2019 um 21:03 Uhr
@rojo Ich habe Malinar so verstanden das es ihm um den Fragebogen geht den der AG ausfüllen muss und nicht er selber.
14.12.2019 um 22:33 Uhr
Der Fragebogen, den ich ausfüllen muss, wurde längst an die Agentur für Arbeit übergeben. Mir ging es lediglich um die oben gestellten Fragen im ersten Post bzw. um den Fragebogen, den der Arbeitgeber/SBV bzw. der Peronalrat bekommt.
15.12.2019 um 11:53 Uhr
Hallo Malinar Dann habe ich deine erste Post falsch verstanden. Deine Fragen werden mir gestellt, bevor der MA mit dem AA in Verbindung tritt.
16.12.2019 um 09:02 Uhr
Guten Morgen Malinar, bei meinem Antrag auf Gleichstellung hat der AG (in meinem Fall die Personalabteilung, welche dann den Fragebogen an meinen direkten Vorgesetzten weitergeleitet hat) und der SBV einen Fragebogen erhalten. Dort werden Fragen gestellt wie oft ich aus Gesundheitlichen Gründen ausgefallen bin, ob ich aufgrund meiner Krankheit die Arbeit noch verrichten kann und ob der Arbeitsplatz aufgrund meiner Krankheit gefährdet ist. Es wird keine Frage nach der Krankheit selbst gestellt. Zumindest war dies bei mir so der Fall. Ich fand die Frage nicht kritisch. Was nur der Fall ist, wenn du Betriebsrat bist, und das ist bei mir der Fall, dann wirst du keine Gleichstellung erhalten, weil du über die BR-Tätigkeit schon eine Absicherung (sprich verstärkten Kündigungsschutz) hast.
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