Bei der Agentur für Arbeit wurde eine Gleichstellung beantragt. Nun soll der Arbeitgeber befragt werden.

1. Wann findet die Befragung in der Regel statt? Sofort, wenn der Antrag bei der AfA eingegangen ist oder erst nach 3 Wochen aufgrund des Kündigungsschutzes?

2. Wie sieht der Fragebogen für den Arbeitgeber aus? Welche Fragen werden ihm gestellt? Kann man sich online diesen Fragebogen anschauen?

3. Wer ist gemeint mit Arbeitgeber? Der Vorgesetzte oder welche Person bekommt den Fragebogen? Weitere Personen sind der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat und eben der Arbeitgeber, aber wer ist mit Arbeitgeber gemeint?

4. Bekommt man von der AfA eine Zwischeninformation, dass der Antrag bearbeitet wird, der Arbeitgeber befragt wird oder kommt am Ende nur der Bescheid und vorher nichts?

5. Was genau erfährt der Arbeitgeber? Welche Details vom behinderten Arbeitnehmer werden ihm von der AfA mitgeteilt?

Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten.