Arbeitgeber stoniert die Schulung für SBV?
An alle BR Kollegen, ich bin neu als Schwerbehindertenvertreter gewählt worden. Nun haben wir ( ich und mein stellv.)einen Grundkurs für Vertrauenspersonen beantragt. Wir haben uns per Fax angemeldet (es waren nur noch 2 Plätze frei). Nun habe ich als Vorsitzender meine bestätigung bekommen.Als ich beim Kurs noch mal angerufen habe wiso mein stellv. keine bestätigung bekommen hat,wurde mir gesagt "es sei stoniert worden" und es ist jetzt kein Platz mehr frei. Der Arbeitgeber hat dann noch ein Schreiben mir zugesand das nur meines genehmigt wird. Also hat mein Arbeitgeber die Schulung für mein stellv. stoniert. Was würdet ihr nun machen? Gruß Thomas
Community-Antworten (1)
18.01.2007 um 22:58 Uhr
@albundy, dein Stellvertreter hat noch keinen Anspruch!
"Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied
Der hier erläuterte Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX herangezogen wird, häufig die Vertretung der Vertrauenspeson für längere Zeit übernimmt oder in absehbarer Zeit in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückt und sich somit eine Erforderlichkeit von Schulungsbesuchen abzeichnet (§ 96 Abs. 4 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 SGB IX).
http://www.schwbv.de/hilfe_schulung.html
Das ändert aber nicht's daran, dass dein AG diesen Platz hätte nicht stornieren dürfen. Der richtige Weg wäre gewesen, dass er auf dich zugekommen wäre und die Schulungsinformation (Stellvertr.) bei dir beanstandet hätte.
Nachtrag! Im übrigen würde ich bei dem Seminaranbieter anrufen und ihn mal fragen, ob jeder x-Beliebige so einfach einen Platz stornieren kann....
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