Erstellt am 13.04.2010 um 08:14 Uhr von Forentroll
Hallo Sarmale,
leider konnte ich nicht direkt etwas finden, was dir helfen könnte:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__93.html
Hier würde ich eine Mitwirkungspflicht ableiten.
Bei uns im BR ist es gegenüber vielen anderen BRs gut. Die Vertreterin schwerbehinderter Menschen und ich als BRV arbeiten Hand in Hand. Wir treten in sollchen Fällen immer gemeinsam auf. Wir verfassen immer eine gemeinsame Stellungnahme.
Wenn wir zusammen auf Seminare oder Veranstaltungen sind bemerken wir oft, dass die VsM sowie JAV vom BR links liegen gelassen wird. Schade, hier wird ein Potenzial liegen gelassen! Es ist einfach traurig.
Erstellt am 13.04.2010 um 09:11 Uhr von Hannelore
Der Antragsteller muss in seinem Antrag angeben, wer beteiligt werden soll.
Also SBV, BR und AG
Nur die welche er dort ankreuzt werden beteiligt, also von der Agentur aufgefordert ihre Stellungnahme abzugeben.
Kreuzrt der Antragsteller den AG nicht an, also schließtihn gerne aus, muss er damit rechnen, dass sein Antrag, mangels ausreichender Entscheidungs-/ Klärungsmöglichkeit abgewiesen wird.
Habe diese Webseite gefunden: http://www.schwbv.de/fragen_und_antworten.html#G Dort steht vieles über Gleichstellung