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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Begründung bei einem Gleichstellungsantrag?

D
daggi
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege (30 % behindert) will Antrag auf Gleichstellung stellen. Was muss ein solcher Antrag enthalten, wie sollte eine Begründung aussehen? Habe bisher keinerlei Erfahrung hiermit. Vielen Dank für eure Hilfe

18.72603

Community-Antworten (3)

A
Angi1

15.01.2008 um 12:49 Uhr

Hallo Daggi,

im § 2 des SGB IX Abs. 3 steht: " Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können."

Dieser Antrag muß bei der AA gestellt werden. Diese wird dann auch dem BR (sowie AG und SBV) ein Formular zusenden, indem wird, ob der Arbeitsplatz gefährdet ist.

MfG Angi1

DAH
Der alte Heini

15.01.2008 um 13:05 Uhr

Um einen Antrag auf Gleichstellung richtig zu begründen, würde ich Dir empfehlen dich über Google schlau zu machen. Denn wird der Antrag nicht richtig begründet, wird er abgelehnt. Zur Gleichstellung siehe: www.agsv.nrw.de/Service/Gleichstellungsantrag/index.php

L
lacross-mom

17.01.2008 um 09:47 Uhr

Hallo , ich habe mich heute das 1. Mal eingeklingt und freue mich, dass es so eine Seite gibt! Folgendes, es gibt Informationen des Integrationsamtes. Da sind auch Hinweise drin, wie man am besten etwas formuliert und auf was geachtet werden muss.

  1. Voraussetzungen, Verfahren GdB-Tabelle und
  2. Die Schwerbehindertenvertretung Aufgaben, Rechte etc. können beim jeweiligen Integrationsamt angefordert werden. Meine habe ich vom Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein. Vielleicht hilft es? Gruß Angelika

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