Erstellt am 19.06.2008 um 15:24 Uhr von pirat
@slampi,
seit 2 Jahren....wow, wirklich s(ch)lampi(g), was ihr euch alles, soooo lange bieten lasst. Wie lange denn noch?
Naturamente... sagt ihr ihm Bescheid, dass ihr einen RA für die Wahrnehmung eurer Interessen beauftrag.
1., TOP Bestellung eines RA
2., Beschlussfassung
3., Vollstrecken
Die GEW könntet ihr auch noch an Bord nehmen...
Erstellt am 19.06.2008 um 15:59 Uhr von DonJohnson
ganz so einfach ist das nun nicht. Bis drittens war es richtig. Dann den Arbeitgeber wegen der Kostenübernahme informieren - er kann ablehnen - wenn er ablehnt dann Arbeitsgericht.
Ich ürde mich an die Gewerkschaft wenden, die helfen euch bei allem, vielleicht umgeht ihr erst mal so den Anwalt.
Erstellt am 19.06.2008 um 16:29 Uhr von Petrus
@DJ: Was soll der ArbGeb an br-bedingten Kosten nach § 40 BetrVG ablehnen können?
Und die Durchsetzung der MBR nach § 99 mittels des in §§23 (3) und 101 BetrVG aufgezeigten Rechtsweges sind definitiv br-bedingte Kosten - und nicht etwa "Beraterhonorare" iSd §80. Aber wenn der ArbGeb meint, dann wird sich der Anwalt halt sein Honorar einklagen. Kostet dann eben (den ArbGeb) extra.
Und warum die GEW einschalten? Nach 2 Jahren Schlamperei hat der ArbGeb auch mal eine Kostennote verdient.
@Slampi: In diesem Fall ist der Weg hoffentlich klar. Aber zu eurer Angst vor dem "Umweg" einer Einigungsstelle: Glaub mir, euer ArbGeb zahlt lieber 3 Prozesse samt Anwalt vor dem ArbGer, statt es einmal zu einer E-Stelle kommen zu lassen. Deren Kosten werden auch gern mal 5stellig...