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Mitbestimmungspflichtig

S
slampi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unserer Arbeitgeber, hat zum wiederholten mal, unsere Zustimmung nicht eingeholt. Das heißt Zustimmung, bei einer Umgruppierung, Einstellung, Verlängerung des Arbeitsvertrages usw. Da wir den Arbeitgeber schon mehrfach daraufhin gewiesen haben, dass wir Zustimmungspflichtig sind (das läuft seit 2 Jahren), würden wir jetzt gerne weiter gehen.

Unsere Fragen, müssen wir den Arbeitgeber anmelden, dass wir zum Anwalt gehen ? Oder müssen wir vorab zu einer Einigungsstelle ? Wie können wir am Besten verfahren, um dem Arbeitgeber zu sagen, das es so nicht gehen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

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pirat

19.06.2008 um 17:24 Uhr

@slampi, seit 2 Jahren....wow, wirklich s(ch)lampi(g), was ihr euch alles, soooo lange bieten lasst. Wie lange denn noch? Naturamente... sagt ihr ihm Bescheid, dass ihr einen RA für die Wahrnehmung eurer Interessen beauftrag. 1., TOP Bestellung eines RA
2., Beschlussfassung 3., Vollstrecken

Die GEW könntet ihr auch noch an Bord nehmen...

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DonJohnson

19.06.2008 um 17:59 Uhr

ganz so einfach ist das nun nicht. Bis drittens war es richtig. Dann den Arbeitgeber wegen der Kostenübernahme informieren - er kann ablehnen - wenn er ablehnt dann Arbeitsgericht.

Ich ürde mich an die Gewerkschaft wenden, die helfen euch bei allem, vielleicht umgeht ihr erst mal so den Anwalt.

P
Petrus

19.06.2008 um 18:29 Uhr

@DJ: Was soll der ArbGeb an br-bedingten Kosten nach § 40 BetrVG ablehnen können? Und die Durchsetzung der MBR nach § 99 mittels des in §§23 (3) und 101 BetrVG aufgezeigten Rechtsweges sind definitiv br-bedingte Kosten - und nicht etwa "Beraterhonorare" iSd §80. Aber wenn der ArbGeb meint, dann wird sich der Anwalt halt sein Honorar einklagen. Kostet dann eben (den ArbGeb) extra.

Und warum die GEW einschalten? Nach 2 Jahren Schlamperei hat der ArbGeb auch mal eine Kostennote verdient.

@Slampi: In diesem Fall ist der Weg hoffentlich klar. Aber zu eurer Angst vor dem "Umweg" einer Einigungsstelle: Glaub mir, euer ArbGeb zahlt lieber 3 Prozesse samt Anwalt vor dem ArbGer, statt es einmal zu einer E-Stelle kommen zu lassen. Deren Kosten werden auch gern mal 5stellig...

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