Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter, der nach gewonnener Kündigungsschutzklage vergangenen Dezember wieder ins Unternehmen zurückkehrte wurde nach seiner Rückkehr räumlich fernab seiner eigentlichen Abteilung isoliert und fortan mit minderwertigen Tätigkeiten beschäftigt. Der damalige Betriebsrat hat auf die Geschehnisse überhaupt nicht reagiert und wurde auch nicht um Stellungnahme gebeten. Der Mitarbeiter klagt derweil auf vertragsmäßige Beschäftigung, aber so was zieht sich über Monate.

Nun wurde der Mitarbeiter erneut räumlich (im selben Gebäude) versetzt und soll die Tage neue Aufgaben erhalten. Der Unternehmensleitung ist es grundsätzlich unmöglich den Kollegen vertragsmäßig zu beschäftigen, da alle seine vertragsmäßigen Tätigkeiten inzwischen natürlich in anderen Händen sind.Selbst wenn ihm einzelne Tätigkeiten aus seinem ursprünglichen Tätigkeitsfeld zurückgegeben würden, wäre es vermutlich noch lange nicht vertragsmäßig.

Auch die räumliche Veränderung könnte man als eine Diskriminierung auffassen. Ursprünglich hatte der Kollege ein ca. 30 qm großes Büro, wurde dann in ein 25 qm großes Büro in die Isolation geschickt und muss sich nun ein 2-Personen Büro mit einem Kollegen teilen, wo ihm jetzt aber nur noch 8 qm zur Verfügung stehen. Das neue Büro ist nach wie vor fernab von seiner eigentlichen Abteilung und gehört zu einer völlig anderen Abteilung.

Wie sollte der BR nun reagieren? Handelt es sich um eine Versetzung?
Ich will eigentlich vermeiden, dass wir dem ganzen Spuk wieder genauso tatenlos zusehen, wie der letzte BR.