Mitbestimmungspflicht - bei Arbeitnehmerfreistellung?
Hallo in die Runde, folgende Situation besteht derzeit in unserem Unternehmen. Ein Mitarbeiter, der eine leitende Funktion inne hat, soll zum 30.06.07 aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage, denkt der AG darüber nach, den MA freizustellen.
- Was hat der AN hierbei zu beachten? Welche Probleme könnten auftreten?
- Ist dies zwingend, durch den BR, mitbestimmungspflichtig?
Danke für eine rasche Antwort
SOKA
Community-Antworten (1)
16.02.2007 um 11:04 Uhr
Hallo SOKA, ist der MA "Leitender Angestellter" im Sinne des § 5 Abs.3 BetrVG? Dann habt ihr keine Rechte gegenüber dem AG.
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