Hallo in die Runde,
folgende Situation besteht derzeit in unserem Unternehmen. Ein Mitarbeiter, der eine leitende Funktion inne hat, soll zum 30.06.07 aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage, denkt der AG darüber nach, den MA freizustellen.
1. Was hat der AN hierbei zu beachten? Welche Probleme könnten auftreten?
2. Ist dies zwingend, durch den BR, mitbestimmungspflichtig?

Danke für eine rasche Antwort

SOKA