Erstellt am 14.06.2008 um 11:48 Uhr von peanuts
"ist nicht somit die Kündigung unwirksam,da der Arbeitgeber die Kündigungsanhörung nicht abgewartet hat? "
Nein! Warum auch?
Der AG muss doch nicht erst einen Arbeitsplatz freischaufeln, um eine Stelle ausschreiben zu dürfen!
Erstellt am 15.06.2008 um 11:40 Uhr von Nicole
@ peanuts
Diese Stelle war unbefristet. Diese Stelle gibt es nur ein einziges mal in unserem Betrieb.Wenn die Stelle schon ausgeschrieben ist,ist der ganzen Belegschaft(inklusive der betroffenen Mitarbeiterin) klar...
Das die Mitarbeiterin gekündigt wird...
Bei einer Stelle die es öfter gibt oder bei befristeten Stellen wäre das mit der Ausschreibung was anderes...
Also bin ich auf dem falschen Dampfer???
Erstellt am 15.06.2008 um 12:05 Uhr von Mona-Lisa
@Nicole,
du scheinst eines zu vergessen....
Die Kündigung wurde dir/dem Betriebsrat während der Probezeit des Kollegen vorgelegt und Probezeit heisst nicht umsonst Probezeit.......... :-))
Erstellt am 15.06.2008 um 12:28 Uhr von peanuts
Es ist völlig wurscht, ob es um eine Probezeitkündigung oder nicht geht!
Voraussetzung für den Ausspruch der Kündigung ist, dass der BR ordnungsgemäß angehört wurde. Und das scheint ja gegeben zu sein!
Auch wenn es diese Stelle bislang nur einmal im Betrieb gibt, wo steht denn geschrieben, dass der AG nicht noch eine zweite Stelle einrichten kann, darf oder will? Die Vorgehensweise mag man vielleicht als moralisch verwerflich ansehen, aber das war´s auch schon.
"Also bin ich auf dem falschen Dampfer???"
Ja!
Erstellt am 15.06.2008 um 16:29 Uhr von Nicole
Alles klar, ich danke für eure Antworten...
Bin trotzdem noch nicht ganz durch damit...
Trotzdem Danke und schöne Grüße