Erstellt am 31.01.2007 um 10:17 Uhr von Kölner
@thalida
Wo kommt denn diese Weisheit her...
Erstellt am 31.01.2007 um 10:49 Uhr von wölfchen
@ kölner,
im Falle, dass die gekündigte MAin erfolglos Kündigungsschutzklage erhoben hatte, der AG im Prozess behauptet hatte, dass diese Stelle betriebsbedingt entfällt, jedoch 2 Monate danach jemand anderes genau auf diese Stelle einstellt, kann der Anwalt der gekündigten MAin Klage wegen Prozessbetruges gegen den AG erheben. Wäre die denkbare Konstellation.
Ich nehme an, dass thalida so was ähnliches gehört hat.
Erstellt am 31.01.2007 um 11:23 Uhr von paula
@wölfchen
und woher kommt die Idee mit dem Prozeßbetrug? Ich halte eine solche Anzeige für gewagt. Der Schuss geht wahrscheinlich nach hinten los.....
Erstellt am 31.01.2007 um 11:52 Uhr von mille
Ich kann der Argumentation von Wölfchen nachvollziehen.
Der AG kündigt betriebsbedingt wegen Wegfall der Arbeitsstelle und besetzt genau diese Stelle kurze Zeit später wieder.
Wenn das Schule macht, braucht man auch keinen Kündigungsschutz mehr.
Erstellt am 31.01.2007 um 11:55 Uhr von paula
aber deswegen ist das noch kein PROZESSBETRUG! Dies würde voraussetzen, dass der AG in einem Prozess unrichtige Angaben macht um einen Vermögensvorteil zu erzielen. Das ist ganz was anderes!!!!
Erstellt am 31.01.2007 um 12:26 Uhr von Kölner
@paula
Auch "Übermassfrüchte" wird der AG mit dieser Aktion nicht erzielt haben... :-)
Erstellt am 31.01.2007 um 15:14 Uhr von wölfchen
@ paula,
ich weiß nicht, wo meine Vormittag geschriebene Antwort hin verschwunden ist, deshalb noch mal:
die Idee stammt von unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wir hatten nämlich einen fast identischen Fall. Und ist das etwa kein Betrug, wenn der AG vor dem Gericht behauptet, dass er diesen AN kündigen muss, weil die Arbeit entfällt und 2 Monate später stellt er genau für diese Arbeit jemanden ein? Eine Kündigung soll doch bekanntlich nicht leichtfertig ausgesprochen werden, weil sie einen tiefen Einschnitt in die sozialen Belange des AN darstellt.
Aber: es ist schön, dass Du wieder fit und erholt zurück bist :-))
Erstellt am 31.01.2007 um 17:04 Uhr von paula
Es bleibt aber dabei dass für einen Prozessbetrug andere Maßstäbe gelten.
Und was den Kündigungsgrund angeht hat unsere Arbeitsrechtskolumne ja schon Stellung genommen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Je nach Zeitablauf sollte sich die Prozessvertretung des MA fragen, ob sie nicht andere Schritte unternehmen sollte....