Frühere Kündigung bei ausgesprochener Kündigung
Hallo zusammen! Einem MA wurde zu Ende der Prbezeit am 30.06.14 gekündigt in beiderseitigen Einverständnis, er hat diese auch schriftlich erhalten. Mündlich wurde besprochen ohne Zeugen, das wenn eine Neueinstellung möglich ist oder er eine Neuanstellung in Aussicht habe auch zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden könnte, dies ist aber nicht verschriftlich.Jetzt am 22.05. soll er einer Kündigung zum 31.05.14 zustimmen, er weigert sich, der AG will nun eine Kündigung in der Probezeit mit 14-tägiger Frist zum 06.06.14 ausprechen.
Ist es rechtens bei bereits schriftlich ausgesprochener Kündigung zum 30.06.14??
Community-Antworten (2)
23.05.2014 um 01:27 Uhr
wenn er die Frist einhält durchaus möglich
23.05.2014 um 13:02 Uhr
gekündigt in beiderseitigen Einverständnis<
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Im beiderseitigen Einvernehmen ist das dann wohl eher ein Aufhebungsvertrag, der da abgeschlossen wurde.
Also ist es keine Kündigung vor der Kündigung.
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