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Frühere Kündigung bei ausgesprochener Kündigung

V
VFLBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Einem MA wurde zu Ende der Prbezeit am 30.06.14 gekündigt in beiderseitigen Einverständnis, er hat diese auch schriftlich erhalten. Mündlich wurde besprochen ohne Zeugen, das wenn eine Neueinstellung möglich ist oder er eine Neuanstellung in Aussicht habe auch zu einem früheren Zeitpunkt beendet werden könnte, dies ist aber nicht verschriftlich.Jetzt am 22.05. soll er einer Kündigung zum 31.05.14 zustimmen, er weigert sich, der AG will nun eine Kündigung in der Probezeit mit 14-tägiger Frist zum 06.06.14 ausprechen.

Ist es rechtens bei bereits schriftlich ausgesprochener Kündigung zum 30.06.14??

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Community-Antworten (2)

P
paula

23.05.2014 um 01:27 Uhr

wenn er die Frist einhält durchaus möglich

G
gironimo

23.05.2014 um 13:02 Uhr

gekündigt in beiderseitigen Einverständnis<

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Im beiderseitigen Einvernehmen ist das dann wohl eher ein Aufhebungsvertrag, der da abgeschlossen wurde.

Also ist es keine Kündigung vor der Kündigung.

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