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Wann muß die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden?

P
Puppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unserer Betrieb wird zum 28.03.09 geschlossen ( ab 30.03.09 sind wir alle freigestellt), alle MA erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. Nun meine Frage, wann muß die Kündigung ausgesprochen werden, wenn das Arbeitsverhältnis seit dem 01.07.1994 besteht und der AG zum 31.08.09(5 monatige Kündigungsfrist) kündigen will? Ist die Kündigung wirksam, wenn der AG zum 31.03.09 die Kündigung aussprechen will, diese aber noch bis heute 05.03.09 nicht dem AN ausgehändigt hat? Danke schon im Voraus für eure Antwort!!!

3.08201

Community-Antworten (1)

S
Sternburg

05.03.2009 um 13:50 Uhr

Warum sind denn der Ausspruch der Kündigung und die Aushändigung der Kündigung an den Arbeitnehmer verschiedene Dinge? Ist es nicht eher so, dass die Kündigung zum Zeitpunkt des Ausspruchs auch dem Arbeitnehmer ausgehändigt/zugestellt wird? Dies muss der Arbeitgeber bis zum 31.03.09 tun, wenn er fristgerecht kündigen will.

Oder habe ich die Frage nicht verstanden? ;-)

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