Hallo,

eine Mitarbeiterin hat in ihrem Arbeitsvertrag folgenden Wortlaut stehen: "Ihre wöchentliche Arbeitzeit wird unter Berücksichtigung der gegebenen Pflegebedürftigkeit einer in Ihrem Haushalt lebenden Person wöchentlich im voraus eingeteilt werden. Ein Wegfall der Pflegebedürftigkeit ist der Firma umgehend mitzuteilen. Ist Ihnen eine Arbeitsleistung zu den eingeteilten Zeiten nicht möglich, stellt dies keine Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten dar."

Grund für diesen Passus ist, dass die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages die Schwiegermutter gepflegt hat. Die Schwiegermutter lebte im Zweifamilienhaus im 1. Stock, die Mitarbeiterin im Erdgeschoss. Beide haben eine abgeschlossene Wohnung. Die Schwiegermutter kam dann ins Pflegeheim. Dieser Sachverhalt wurde von der Mitarbeiterin in der Firma nicht bekannt gegeben, weil:

Bevor die Schwiegermutter ins Pflegeheim kam, wurde der eigene Vater pflegebedürftig. Dieser lebt im eigenen Haus, das aber zur Hälfte der Mitarbeiterin gehört, im Nachbarort.

Die Firma möchte der Mitarbeiterin nun einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen, logischerweise ohne diesen Passus. Grund: Die Pflegebedürftigkeit der Schwiegermutter ist nicht mehr gegeben und außerdem erhalten auch alle anderen Mitarbeiter dieser Abteilung angeblich neue, einheitliche Arbeitsverträge.

Die Mitarbeiterin möchte selbstverständlich keinen neuen Arbeitsvertrag.

Meine Frage: Sind die von der Firma genannten Gründe ausreichend, der Mitarbeiterin einen neuen Arbeitsvertrag "aufs Auge zu drücken"?

Die Kollegin suchte bei mir Rat, weil ich Mitglied des BR bin. Ich würde nun meine Meinung gerne hier bestätigt haben oder eben nicht.

Viele Grüße

Pia