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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung zum Arbeitsvertrag

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebes forum,

heute mal wieder eine frage von mir:

ein kollege hat einen anstellungsvertrag mit 40 h. jetz hat er eine "Änderung zum Anstellungsvertrag" (wortlich im dokument so benannt) bekommen. diese beinhaltet die aufteilung der stunden. Der Sachverhalt wird erläuter mit dem Einsatz "10 h im Projekt A" und ist zeitlich begrenzt. Die restlichen 30 h sind nicht erwähnt. nun unsere frage: läuft projekt A aus, hat der kollege dan automtisch nur noch 30 h oder müßte es hierfür eine änderungskündigung geben?

danke für eue antworten :o)

3.50501

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

28.02.2008 um 10:04 Uhr

@diefragende, da seh ich keinen Grund, warum nach Abschluss des Projektes eine Änderungskündigung notwendig sein sollte. Projekt beendet - alter Zustand tritt wieder in Kraft......... Nur, ich seh von vorne herein keine Veranlassung, den Vertrag überhaupt zu ändern! Ein bestimmtes Projekt hat doch immer einen Endtermin, zu dem die Geschichte fertig sein muss. Oder versteh ich da jetzt etwas falsch......

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