W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung eines Arbeitsvertrages

K
Köpenicker
Jul 2019 bearbeitet

Hallo mein Ag möchte eine Bedingung, meines Arbeitsvertrages ändern. Zum einen steht meine Filiale als Arbeitsort drin zum anderen der Satz, eine Beschäftigung in einer anderen Filiale ist nicht ausgeschlossen. Mein jetziger Arbeitsvertrag sagt aus, das ich in jeder Filiale eingesetzt werden kann. Irgendwie kommt mir das komisch vor, zumal ich der einzige bin der sowas bekommen hat. Meine br Kollegen meinen auch irgendwie ungewöhnlich, aber einen Reim können die sich auch nicht darauf machen, denn mein jetziger Arbeitsvertrag sagt ja auch aus das ich überall eingesetzt werden kann. Würdet ihr dahinter eine Falle vermuten, oder eher nicht?

53809

Community-Antworten (9)

A
andy220400

29.06.2019 um 22:13 Uhr

Also ich würde nichts unterschreiben, wenn es wirklich dass gleiche drin steht. Würde auch den Arbeitgeber fragen was das soll.

K
Köpenicker

29.06.2019 um 22:33 Uhr

Hab ich, angeblich brauchen sie das weil ich vorher ( 6 Monate her) in einer anderen Filiale gearbeitet hab. Kein Mitarbeiter musste bis jetzt sowas unterschreiben.

K
Köpenicker

29.06.2019 um 23:01 Uhr

Naja sind andere Worte, im alten steht drin in jeder eFiliale, sofern zumutbar in der Änderung steht eine Filiale und die Beschäftigung in einer anderen Filiale ist nicht ausgeschlossen. Unterschreiben werd ich sowieso erstmal nicht.

S
seehas

01.07.2019 um 11:35 Uhr

Ich würde der Sache auch nicht trauen, alles was bisher gelaufen ist ging auch mit dem alten Arbeitsvertrag. Wenn sie es durchdrücken wollen können sie es über eine Änderungskündigung versuchen. Da muss aber erst der BR zustimmen ;-)

P
Pjöööng

01.07.2019 um 12:11 Uhr

Es wäre ja ganz hilfreich wenn die Fragesteller nicht immer mit ihren eigenen Worten ausdrücken würden was sie denken was dort drin steht, sondern tatsächlich das schreiben würden was dort drin steht. Dann könnte man dazu auch fundiert Stellung nehmen.

Wird da möglicherweise der Begriff "erste Arbeitsstätte" verwendet?

K
Köpenicker

01.07.2019 um 12:47 Uhr

Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht. Herr Köpenick ist in der Filiale xxx tätig und kommt der beschriebene Rest, nichts mit erster Arbeitsstelle .

P
Pjöööng

01.07.2019 um 13:14 Uhr

"Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht."

OMG! Herr schmeiß Hirn runter!

K
Köpenicker

01.07.2019 um 13:25 Uhr

Eher ein Möglichkeit zum nachbearbeiten. Tut mir leid, aber so feiner deutsch Ausrutscher passieren nun mal.

C
celestro

01.07.2019 um 13:33 Uhr

wenn man einfach genau schreibt was da steht, kann das nicht passieren.

Ihre Antwort