Erstellt am 29.06.2019 um 20:13 Uhr von andy220400
Also ich würde nichts unterschreiben, wenn es wirklich dass gleiche drin steht. Würde auch den Arbeitgeber fragen was das soll.
Erstellt am 29.06.2019 um 20:33 Uhr von Köpenicker
Hab ich, angeblich brauchen sie das weil ich vorher ( 6 Monate her) in einer anderen Filiale gearbeitet hab.
Kein Mitarbeiter musste bis jetzt sowas unterschreiben.
Erstellt am 29.06.2019 um 21:01 Uhr von Köpenicker
Naja sind andere Worte, im alten steht drin in jeder eFiliale, sofern zumutbar in der Änderung steht eine Filiale und die Beschäftigung in einer anderen Filiale ist nicht ausgeschlossen.
Unterschreiben werd ich sowieso erstmal nicht.
Erstellt am 01.07.2019 um 09:35 Uhr von seehas
Ich würde der Sache auch nicht trauen, alles was bisher gelaufen ist ging auch mit dem alten Arbeitsvertrag. Wenn sie es durchdrücken wollen können sie es über eine Änderungskündigung versuchen. Da muss aber erst der BR zustimmen ;-)
Erstellt am 01.07.2019 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Es wäre ja ganz hilfreich wenn die Fragesteller nicht immer mit ihren eigenen Worten ausdrücken würden was sie denken was dort drin steht, sondern tatsächlich das schreiben würden was dort drin steht. Dann könnte man dazu auch fundiert Stellung nehmen.
Wird da möglicherweise der Begriff "erste Arbeitsstätte" verwendet?
Erstellt am 01.07.2019 um 10:47 Uhr von Köpenicker
Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht.
Herr Köpenick ist in der Filiale xxx tätig und kommt der beschriebene Rest, nichts mit erster Arbeitsstelle .
Erstellt am 01.07.2019 um 11:14 Uhr von Pjöööng
"Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht."
OMG! Herr schmeiß Hirn runter!
Erstellt am 01.07.2019 um 11:25 Uhr von Köpenicker
Eher ein Möglichkeit zum nachbearbeiten. Tut mir leid, aber so feiner deutsch Ausrutscher passieren nun mal.
Erstellt am 01.07.2019 um 11:33 Uhr von celestro
wenn man einfach genau schreibt was da steht, kann das nicht passieren.