Änderung eines Arbeitsvertrages
Hallo mein Ag möchte eine Bedingung, meines Arbeitsvertrages ändern. Zum einen steht meine Filiale als Arbeitsort drin zum anderen der Satz, eine Beschäftigung in einer anderen Filiale ist nicht ausgeschlossen. Mein jetziger Arbeitsvertrag sagt aus, das ich in jeder Filiale eingesetzt werden kann. Irgendwie kommt mir das komisch vor, zumal ich der einzige bin der sowas bekommen hat. Meine br Kollegen meinen auch irgendwie ungewöhnlich, aber einen Reim können die sich auch nicht darauf machen, denn mein jetziger Arbeitsvertrag sagt ja auch aus das ich überall eingesetzt werden kann. Würdet ihr dahinter eine Falle vermuten, oder eher nicht?
Community-Antworten (9)
29.06.2019 um 22:13 Uhr
Also ich würde nichts unterschreiben, wenn es wirklich dass gleiche drin steht. Würde auch den Arbeitgeber fragen was das soll.
29.06.2019 um 22:33 Uhr
Hab ich, angeblich brauchen sie das weil ich vorher ( 6 Monate her) in einer anderen Filiale gearbeitet hab. Kein Mitarbeiter musste bis jetzt sowas unterschreiben.
29.06.2019 um 23:01 Uhr
Naja sind andere Worte, im alten steht drin in jeder eFiliale, sofern zumutbar in der Änderung steht eine Filiale und die Beschäftigung in einer anderen Filiale ist nicht ausgeschlossen. Unterschreiben werd ich sowieso erstmal nicht.
01.07.2019 um 11:35 Uhr
Ich würde der Sache auch nicht trauen, alles was bisher gelaufen ist ging auch mit dem alten Arbeitsvertrag. Wenn sie es durchdrücken wollen können sie es über eine Änderungskündigung versuchen. Da muss aber erst der BR zustimmen ;-)
01.07.2019 um 12:11 Uhr
Es wäre ja ganz hilfreich wenn die Fragesteller nicht immer mit ihren eigenen Worten ausdrücken würden was sie denken was dort drin steht, sondern tatsächlich das schreiben würden was dort drin steht. Dann könnte man dazu auch fundiert Stellung nehmen.
Wird da möglicherweise der Begriff "erste Arbeitsstätte" verwendet?
01.07.2019 um 12:47 Uhr
Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht. Herr Köpenick ist in der Filiale xxx tätig und kommt der beschriebene Rest, nichts mit erster Arbeitsstelle .
01.07.2019 um 13:14 Uhr
"Nein es hab’s so geschrieben wie es drin steht."
OMG! Herr schmeiß Hirn runter!
01.07.2019 um 13:25 Uhr
Eher ein Möglichkeit zum nachbearbeiten. Tut mir leid, aber so feiner deutsch Ausrutscher passieren nun mal.
01.07.2019 um 13:33 Uhr
wenn man einfach genau schreibt was da steht, kann das nicht passieren.
Verwandte Themen
Frage zu § 14 Absatz 2a TzBfG
ÄlterHallo! Ich hätte da mal eine Frage zu: "(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen
Befristung - Hätte der AG nicht einen komplett neuen Arbeitsvertrag ausfertigen müssen und nicht nur eine Änderung zum bestehenden?
ÄlterIn unserer Firma laufen zum 30.06.2009 zeitliche Befristungen aus. Da die 2 Jahre oder 3 malige Befristung ausgeschöpft sind, hat der AG die zeitlichen Befristungen in Befristungen mit Sachgrund geänd
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Auftragsbedingte UNBEFRISTETE Änderung der Arbeitszeit von 40 Std. auf 35 Std. statthaft?
ÄlterVor 3 Jahren musste unser Unternehmen auf Grund der schlechten Auftragslage bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für ca. 2 Jahre beantragen. Diese Maßnahme rettete uns offensichtlich vor der Schließu
Stillschweigen über Inhalt des Arbeitsvertrages - was wenn der MA sich nicht daran hält?
ÄlterGuten Tag, einem Mitarbeiter wurde der Entwurf eines neuen Arbeitsvertrages ausgehändigt und dabei mündlich darauf hingewiesen, dass er mit anderen MitarbeiterInnen über den Inhalt des neuen Arbeitsve