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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung Arbeitsvertrag

I
Ingeborg
Jan 2018 bearbeitet

Darf Arbeitgeber Arbeitsvertrag einfach ohne Begründung von 60 % auf 50 % ändern? Und während es Mutterschutzes. Es wurde auch kein Änderungsvertrag erstellt.

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Community-Antworten (3)

T
Taurus

12.04.2010 um 17:17 Uhr

60 auf 50% von was ? Generell können bestehende Verträge nur bei Änderungskündigung oder einer Vertragsergänzung (im beiderseitigen Einvernehmen) geändert werden. Ihr solltet Euch den Vertrag der Kollegin einmal genau anschauen. Wenn solche Klauseln drinstehen.... Tja!

G
geploeg

12.04.2010 um 19:44 Uhr

"Wenn solche Klauseln drinstehen...Tja!"

Was für Klauselen???? Ich habe noch keinen AV gesehen in dem eine Vertragsänderung in dieser Form einseitig durchgeführt werden können.

Also entweder gibt es eine Änderungskündigung (gegen die die AN innerhalb von 3 Wochen vorgehen muss) oder eine Vertragsanpassung auf Gegenseitigkeit.

H
Hanne

12.04.2010 um 20:17 Uhr

"Wenn solche Klauseln drinstehen...Tja!"

Das wäre meiner Meinung nach anrüchig und würde absolut gegen §315 BGB verstoßen

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