Erstellt am 12.04.2010 um 15:17 Uhr von Taurus
60 auf 50% von was ? Generell können bestehende Verträge nur bei Änderungskündigung oder einer Vertragsergänzung (im beiderseitigen Einvernehmen) geändert werden. Ihr solltet Euch den Vertrag der Kollegin einmal genau anschauen. Wenn solche Klauseln drinstehen.... Tja!
Erstellt am 12.04.2010 um 17:44 Uhr von geploeg
"Wenn solche Klauseln drinstehen...Tja!"
Was für Klauselen???? Ich habe noch keinen AV gesehen in dem eine Vertragsänderung in dieser Form einseitig durchgeführt werden können.
Also entweder gibt es eine Änderungskündigung (gegen die die AN innerhalb von 3 Wochen vorgehen muss) oder eine Vertragsanpassung auf Gegenseitigkeit.
Erstellt am 12.04.2010 um 18:17 Uhr von Hanne
"Wenn solche Klauseln drinstehen...Tja!"
Das wäre meiner Meinung nach anrüchig und würde absolut gegen §315 BGB verstoßen