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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Firmenteil und -name abgespalten - was passiert mit den Arb.-Verträgen?

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Lexi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich habe eine etwas verzwickte Frage und hoffe auf eure Hilfe:

Von unserer Firma wurde ein Teil "abgespalten" und dann verkauft, unter anderem auch der Firmenname.

Nun soll der verbleibende Rest umfirmiert werden, da der alte Name ja mitverkauft wurde.

Unser AG sagte uns, dass sich an den alten Arbeitsverträgen durch die Umfirmierung nichts ändern würde, sie blieben so wie gehabt. Es muss nur eine Ergänzung mit der Umfirmierung angefügt werden.

Stimmt das so? Müssten wir komplett neue Arbeitsverträge bekommen? Entstehen uns dadurch irgendwelche Nachteile? Wir sind leider überfragt...

Danke im Voraus für Hilfe

Lexi

9.73003

Community-Antworten (3)

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pirat

09.06.2008 um 15:58 Uhr

@Lexi, es dürfte sich hier um einen Betriebsübergang handeln. Da gilt der alte AV unverändert weiter. Google mal nach: Betriebsübergang!

Es kann auf keinen Fall schaden, wenn ihr zumindest etwas Schriftliches vom AG in der Art... " Sehr geehrter ARbeitnehmer, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir ab dem ... unter folgender Firmierung ... im Handel auftreten werden. Dies hat keinerlei Auswirkung auf den Inhalt Ihres AV vom... fordert"

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paula

09.06.2008 um 16:21 Uhr

meines Erachtens hört sich das eher nach einem Fall des Umwandlungsgesetzes an. Ich würde mir mal § 322 UmwG anschauen. Darüber kommst Du dann auch in die Schiene des § 613a BGB. Es handelt sich insoweit wohl um eine echte Rechtsgrundverweisung

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packer

09.06.2008 um 16:44 Uhr

hallo lexi,

weder ein Verkauf von Teilen noch der Namenswechsel characterisiert m.E. Betriebsübergang nach 613 a BGB. Der wesentliche Faktor ist ein Inhaberwechsel. Wenn ihr Euren alten Inhaber behaltet, dann ist ein Übergang nicht gegeben... Wenn dem so ist, dann genügt in der Tat eine Ergänzung des Arbeitsvertrages mit dem Verweis auf den neuen Firmennamen.

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