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Wenn Abteilung geschlossen wird - was passiert mit BR Mitglied?

S
Schwabenland
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen

habe da mal eine frage. Ich bin neues BR Mitglied und seit einem halben Jahr in der Kantine als teilzeit- alleine.

Vorher war ich in einer anderen Abteilung (Druckerei) ebenfalls alleine. Diese Abteilung besteht heute noch - teilweise besetzt je nachdem wie arbeit vorhanden.

Was würde passieren wenn die Kantine geschlossen würde? Kann ich mich wieder an meinem alten Platz zurück versetzen lassen? Wo kann man das Nachlesen? Unser BR kann mir leider nicht helfen.

Danke an Euch allen für die Hilfe

Gruß Schwabenland

7.34403

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

01.07.2008 um 09:48 Uhr

@Schwabenland, KSchG, § 15 (5)!

Und dann würd ich mal deinem Gremium in's Hinterteil treten!

S
Schwabenland

01.07.2008 um 11:21 Uhr

@Mona-Lisa

habe heute zufällig ein Gespräch mit angehört, wo es hieß: Den Versetzen wir in so einer Abteilung wo er nicht klar kommt dann entlassen wir ihn.

So und nun???

Gruß Schwabenland

R
Rapper22

01.07.2008 um 16:10 Uhr

Hallo Schwabenland,

lass Dich nicht nervös machen. Wenn der AG einem BR-Mitglied kündigen oder versetzen will, bedarf es der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne die Zustimmung geht es nicht. Tritt deinem BRV mal ins Kreuz, dass er in die Hufe kommt und sich über einen Anwalt eine rechtliche Beratung einholt. Auch über Eure Gewerkschaft habt Ihr die Möglichkeit, eine Rechtsberatung einzuholen. Die entstehenden Kosten trägt der AG, ob er will oder nicht. Wenn der BR seine Zustimmung für die Kündigung verweigert, kann das Arbeitsgericht diese ersetzen, wenn die Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. Hier müssen aber schon schwerwiegende Gründe, etwa Pflichtverletzung von Amts wegen, vorliegen. Und die muß der AG genauestens Nachweisen. Du kannst bei einer Versetzung auch vorher prüfen lassen, ob diese für Dich Nachteile bringt. Das kann man innerhalb des BR zusammen beraten. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, steht Dir immer noch eine Einarbeitungszeit zu, wenn diese Tätigkeit anders ist, als die Vorhergehende. Diese Recht hast Du. Also, euer BR sollte mal richtig die Zähne zeigen. Ich spreche da aus Erfahrung, dann klapp´s auch mit dem AG.

Gruß

Rapper22

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