Erstellt am 01.07.2008 um 09:48 Uhr von Mona-Lisa
@Schwabenland,
KSchG, § 15 (5)!
Und dann würd ich mal deinem Gremium in's Hinterteil treten!
Erstellt am 01.07.2008 um 11:21 Uhr von Schwabenland
@Mona-Lisa
habe heute zufällig ein Gespräch mit angehört, wo es hieß:
Den Versetzen wir in so einer Abteilung wo er nicht klar kommt dann entlassen wir ihn.
So und nun???
Gruß
Schwabenland
Erstellt am 01.07.2008 um 16:10 Uhr von Rapper22
Hallo Schwabenland,
lass Dich nicht nervös machen. Wenn der AG einem BR-Mitglied kündigen oder versetzen will, bedarf es der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne die Zustimmung geht es nicht. Tritt deinem BRV mal ins Kreuz, dass er in die Hufe kommt und sich über einen Anwalt eine rechtliche Beratung einholt. Auch über Eure Gewerkschaft habt Ihr die Möglichkeit, eine Rechtsberatung einzuholen. Die entstehenden Kosten trägt der AG, ob er will oder nicht.
Wenn der BR seine Zustimmung für die Kündigung verweigert, kann das Arbeitsgericht diese ersetzen, wenn die Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. Hier müssen aber schon schwerwiegende Gründe, etwa Pflichtverletzung von Amts wegen, vorliegen. Und die muß der AG genauestens Nachweisen.
Du kannst bei einer Versetzung auch vorher prüfen lassen, ob diese für Dich Nachteile bringt. Das kann man innerhalb des BR zusammen beraten. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, steht Dir immer noch eine Einarbeitungszeit zu, wenn diese Tätigkeit anders ist, als die Vorhergehende. Diese Recht hast Du.
Also, euer BR sollte mal richtig die Zähne zeigen. Ich spreche da aus Erfahrung, dann klapp´s auch mit dem AG.
Gruß
Rapper22