Muss ich meinen Resturlaub sowie die Überstunden noch vor der Übergabe des Betriebs "loswerden" (was aus persönlichen Gründen ungünstig für mich wäre), oder kann ich die Überstunden und den Resturlaub auch nach der Übernahme des Betriebs durch die neuen Arbeitgeber geltend machen? In meinem Fall würde ich sie im März 06 abfeiern.
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Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen