Zum 1.3.06 wird die Schreinerei, in der ich arbeite durch Betriebsübenahme vom Vater auf die Kinder übergehen. Ich habe noch einen Resturlaubs anspruch von 3 Tagen, sowie ca 30 Überstunden, die ich dieses Jahr aus betrieblichen Gründen nicht mehr abfeiern kann (der Tarifvertrag sieht vor, daß Überstunden innerhalb von 9 Monaten abgefeiert werden können).
Muss ich meinen Resturlaub sowie die Überstunden noch vor der Übergabe des Betriebs "loswerden" (was aus persönlichen Gründen ungünstig für mich wäre), oder kann ich die Überstunden und den Resturlaub auch nach der Übernahme des Betriebs durch die neuen Arbeitgeber geltend machen? In meinem Fall würde ich sie im März 06 abfeiern.