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Betriebsübernahme - was passiert mit Resturlaub & Restüberstunden?

M
Michi
Jan 2018 bearbeitet

Zum 1.3.06 wird die Schreinerei, in der ich arbeite durch Betriebsübenahme vom Vater auf die Kinder übergehen. Ich habe noch einen Resturlaubs anspruch von 3 Tagen, sowie ca 30 Überstunden, die ich dieses Jahr aus betrieblichen Gründen nicht mehr abfeiern kann (der Tarifvertrag sieht vor, daß Überstunden innerhalb von 9 Monaten abgefeiert werden können). Muss ich meinen Resturlaub sowie die Überstunden noch vor der Übergabe des Betriebs "loswerden" (was aus persönlichen Gründen ungünstig für mich wäre), oder kann ich die Überstunden und den Resturlaub auch nach der Übernahme des Betriebs durch die neuen Arbeitgeber geltend machen? In meinem Fall würde ich sie im März 06 abfeiern.

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Community-Antworten (2)

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Hannes

09.12.2005 um 17:28 Uhr

wenn der Resturlaub nicht mehr im lfd. Jahr aus betrieblichen Gründen genommen werden kann, ist er bis zum 31.3. des Folgejahres zu nehmen. Also kein Problem mit dem März. Ein Inhaberwechsel hat nichts mit dem Urlaubsanspruch zutun, weil der Arbeitgeber ( die Firma) sich im Rechtsverhältnis nicht ändert.

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Michi

11.12.2005 um 01:20 Uhr

@hannes Danke für die schnelle Antwort, hat mir weitergeholfen Michi

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